Entscheidung über den Augustenbühl

26. März 2023 | Augustenbühl, Bergstraßenlandschaft, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz

Beschlussvorlage für die Gemeinderatssitzung am 28. März 2023, 19 Uhr  (Bürgerinformationsportal Gemeinde Dossenheim)

Am kommenden Dienstag, den 28.3.2023 wird der Gemeinderat Dossenheim in seiner Sitzung um 19 Uhr im Rathaussaal unter TOP 7 über seine Empfehlung in Sachen Flächennutzungsplan für Dossenheim entscheiden. Sollte hier eine mehrheitliche Einigung erzielt werden, wird es dann voraussichtlich zu einer Entscheidung für Dossenheim in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim am 12.5.2023 kommen.

In der Vorlage der Verwaltung Dossenheim, die im Bürgerinfoportal auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht wurde, heißt es:

„Das Umweltgutachten wird von den Behörden als plausibel eingeschätzt und die naturschutzfachliche Wertigkeit des Augustenbühls fachlich bestätigt. Eine Herausnahme des Augustenbühls wird dringend empfohlen. Auch von Seiten der Bürgerschaft wurde sich ganz überwiegend für eine Herausnahme des Augustenbühls ausgesprochen.“

 

Die Verwaltung hat zwei Beschlussvorschläge veröffentlicht mit den Flächen, die fortan im Flächennutzungsplan geführt werden und über die die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte abstimmen sollen. In beiden Varianten sind laut Umweltgutachten auch besonders hochwertige Flächen enthalten, deren Ausgleich erst in einer nachgelagerten Ebene klar definiert werden kann (also bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes). Wir sind aber der Auffassung, dass hier kein qualitativ gleichwertiger Ausgleich möglich ist.

In der Vorlage werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt:

Darstellung 1 beinhaltet die Spiegelung „Am Rebgarten“ vom Lorscher Weg bis zum ehemaligen Grundstück der Baracke vom Steinbruch Vatter und der Freifläche der ehemaligen Lorentrasse am Gassenweg zwischen Friedhof und Korngasse bis ca. zur Stallung der Pferdekoppel Schoell/Hotz (rot schraffiert mit I gekennzeichnet)

Eine zweite Variante könnte auch wie folgt aussehen: 

Darstellung 2 beinhaltet die komplette Spiegelung „Am Rebgarten“ und Teilflächen am Randbereich des Gassenwegs zwischen Friedhof und Korngasse, die aber über eine Randbebauung hinausgehen (rot schraffiert mit I gekennzeichnet).

Der Vergleich der betroffenen Flächen mit qualitativen Auswertung der Biotopstrukturen in der vertiefenden Betrachtung macht deutlich, dass die für den Verbleib im Flächennutzungplan vorgesehenen Flächen als sehr bis mittelhochwertig beurteilt wurden. 

In der vertiefenden Betrachtung hieß es hierzu: 
"Die kartographische Übersicht zeigt, dass das Gebiet v. a. geprägt ist von mittel bis hochwertigen Biotopen. Der Bereich im Nordosten, der durch Gehölze geprägt ist, sowie der Bereich im Südwesten des Planungsgebiets und direkt östlich des Friedhofs sind aufgrund ihrer Größe und Altersstruktur als die hochwertigsten Bereiche anzusehen. Geringwertige Bereiche sind kaum vorhanden. Auswirkungen durch eine potentielle Bebauung Durch eine mögliche Bebauung würde ein Biotopkomplex aus vielen verschiedenen teilw. sehr hochwertigen Strukturen verloren gehen. Lebensraumbeziehungen würden ge- bzw. zerstört werden. Beurteilung Insgesamt eignet sich die Prüffläche aufgrund der hochwertigen und artenreichen Strukturen nicht für eine Überbauung, allerdings sind Unterschiede in Teilbereichen sichtbar. Als besonders hochwertig und schützenswert ist der nordöstliche Teil der Prüffläche anzusehen. Das restliche Gebiet untergliedert sich überwiegend in gering- bis mittelwertige Bereiche mit teils kleinflächigen hochwertigen bis sehr hochwertigen Strukturen. Insbesondere in den Bereichen nördlich und nordöstlich des Friedhofs finden sich zahlreiche Streuobstbestände wieder. Diese stehen gegebenenfalls unter besonderem Schutz (vgl. Kap. 2.1) und sind im Falle einer Überplanung noch einmal näher zu untersuchen."

Auch der Vergleich der betroffenen Flächen mit der qualitativen Auswertung der Biotopverbundstrukturen in der vertiefenden Betrachtung legt dar, dass die vorgesehenen Flächen Kernflächen betreffen mit der Folge, dass "durch eine potentielle Bebauung großenteils Flächen mit möglichen Biotopverbundfunktionen verlorengehenwürden [würden]. Kernflächen und -räume würden überbaut werden, die Biotopverbundfunktion würde erheblich gestört werden als sehr bis mittelhochwertig beurteilt wurden." 

Auch beim Schutzgut Boden zeigt der Vergleich die Betroffenheit qualitätiv hoher bis sehr hoher Böden. Hierzu heißt es in der vertiefenden Betrachtung: "Durch eine potentielle Bebauung würden hochwertige Böden versiegelt, verdichtet und umgelagert werden. Die Bodenfunktionen würden in diesen Bereichen weitgehend verloren gehen. Selbst wenn der Boden nach der Baumaßnahme wieder aufgebracht werden würde, wäre das ursprüngliche Bodengefüge nicht wiederherzustellen. Auf den Flächen, auf denen kein direkter Eingriff in das Bodengefüge vorgenommen werden würde, entstehen trotzdem häufig Verdichtungen durch das Befahren mit schweren Baumaschinen."

 

In unserer gemeinsam mit dem Augustenbühl e.V. verfassten Stellungnahme vom 3.3.2023, die Sie nachfolgend auch in diesem Sonderbundbrief finden, haben wir uns erneut für die komplette Herausnahme der Fläche ausgesprochen und kommen zu folgenden Schluss:

Auch wenn am Ende nur Teile des Augustenbühls im Flächennutzungsplan bleiben sollten, wird es im Falle eines Aufstellungsbeschlusses zu einem Bebauungsplan ein Bürgerbegehren geben. Dies gilt auch für die derzeit nicht im aktuellen Flächennutzungsplan geführte, ehemalige Friedhofserweiterungsfläche, die unter ökologischen Gesichtspunkten Teil der diskutierten Fläche ist. Bereits seit Jahren besteht Widerstand gegen jegliche Bebauung im Augustenbühl, der unter anderem durch Unterschriftenaktionen im Jahr 2018 und 2019 sichtbar wurde. Eine Änderung des Flächennutzungsplanverfahren tragen wir nur mit, wenn der Augustenbühl aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen wird.

Eine Änderung des Flächennutzungsplans unter den oben beschriebenen Voraussetzungen könnte nach einem Bürgerbegehren ins Leere laufen. Somit käme der Gemeinderat um einen Bürgerentscheid nicht herum. Ein vom Gemeinderat selbst eingeleiteter Bürgerentscheid wäre sinnvoll, um zu klären, ob die Gemeinde an dieser Stelle eine Bebauung anstreben soll oder nicht. Es wäre zu empfehlen erst die Grundsatzfrage durch einen Bürgerentscheid zu klären, bevor Geld für Planungskosten ausgegeben wird.

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