Die Ergebnisse der Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB aus dem Sommer 2022 sind bereits im Bürgerinfoportal der Gemeinde Dossenheim sowie auf der Homepage des Nachbarschaftsverbandes einsehbar. Auch auf unserer Homepage haben wir die Ergebnisse verlinkt.
Dort sind die Dokumentation der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und sämtliche Stellungnahmen im Originalwortlaut zu finden. Darin ist folgende Zusammenfassung zu lesen:
„Im Hinblick auf das [sic] Augustenbühl wurde sich in 210 Stellungnahmen für die Herausnahme der Fläche aus dem Flächennutzungsplan ausgesprochen. Dies wurde insbesondere mit dem Schutz von Natur und Landschaft (150 Stellungnahmen), Klimaschutz (132 Stellungnahmen), Naherholung (114 Stellungnahmen) und dem Artenschutz (102 Stellungnahmen) begründet. In 31 Stellungnahmen wurde sich für den Beibehalt der Fläche bzw. einer Teilfläche im Flächennutzungsplan ausgesprochen.“
Besonders hervorzuheben sind die Ergebnisse der Behördenbeteiligung, die die große ökologische Wertigkeit des Augustenbühls und das damit verbunden hohe Konfliktpotenzial bestätigen: „Zusammenfassend wurden die Unterlagen des Nachbarschaftsverbandes durch die Behörden (insb. Naturschutzbehörde, Regierungspräsidium, Regionalverband) durchweg bestätigt. Das Umweltgutachten wird von den Behörden als plausibel eingeschätzt und die naturschutzfachliche Wertigkeit des Augustenbühls fachlich bestätigt. Aufgrund des hohen Konfliktpotenzials im Artenschutz und der extrem schwierigen Kompensation wurde aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht die Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan dringend empfohlen.“ (aus der Dokumentation des Nachbarschaftsverbandes)
Das ist eine klare Bestätigung unserer Forderung nach einer Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan.