Massive illegale Baumfällungen im Vogelschutzgebiet "Bergstraße Dossenheim - Schriesheim"
Über viele Jahre hat uns ein leidiges Thema immer wieder begleitet - die illegalen Baumfällungen im Vogelschutzgebiet "Bergstraße Dossenheim - Schriesheim". Bereits 2012 versuchten wir naturschutzrechtlich illegale Rodungen eines Großwinzers im Gebiet zu verhindern. Trotz der Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde und der Dossenheimer Verwaltung waren die Bemühungen, eine positive Veränderung für den Naturschutz zu bewirken, leider vergebens und führten sogar zu einer Anzeige gegen ein Mitglied unserer Ortsgruppe seitens des Großwinzers.
Die Fällungen gingen weiter, sodass wir entschieden, die gesamte Situation im Schutzgebiet zu untersuchen und überprüfen zu lassen. Das Ergebnis war eine erschreckende Unkenntnis über die Existenz des Vogelschutzgebietes von europäischem Rang, in dem das Verschlechterungsverbot gilt und Eingriffe einer Genehmigung bedürfen. Während einer umfangreichen BUND-Recherche wurden im Schutzgebiet zwischen dem Dossenheimer Norden und dem Schriesheimer Süden insgesamt 264 verschwundene Bäume ermittelt. Jeder einzelne bedeutet einen erheblichen Lebensraumverlust.
Auf dieser Grundlage erstattete der BUND-Regionalverband 2012 Anzeige gegen Unbekannt, die 2015 von der Unteren Naturschutzbehörde mit insgesamt 15 Bußgeldbescheiden an Dossenheimer geahndet wurde.
Aufgrund dieser bedauerlichen Entwicklung ist der ökologische Wert des strukturreichen Augustenbühls mit seinem hohen Bestand an alten Bäumen nicht hoch genug einzuschätzen und zu schützen.
Bericht der RNZ (16.11.2012)
Bericht der RNZ (08.07.2015)
Bericht der RNZ (17.07.2015)
Stellungnahme im Gemeindeblatt (17.07.2015)
Baumfällungen am Humpelgraben
Im Frühjahr 2015 wurden auch am Humpelgraben auf einer knapp einen Kilometer langen Strecke zwischen Gewerbegebiet und Schwabenheimer Straße Rodungen durchgeführt. Vorsorglich wurden Wildtriebe von Weiden und Nüssen entfernt, um so Astbrüche zu vermeiden.
Wir stimmten mit der Gemeinde darin überein, dass Pflegemaßnahmen am Rombach notwendig sind, um den Baum- und Gestrüppbewuchs im direkten Bachverlauf zu beseitigen, u.a. um bei Hochwasserspitzen einen freien Wasserablauf zu gewährleisten. Schwer nachvollziehbar war für uns allerdings die hohe Anzahl an gefällten Bäumen ohne äußere Krankheitserscheinungen, die nicht im Bachverlauf wuchsen und in so einer großen Anzahl auf einmal eine Sicherheitsgefahr bildeten. Hier teilen wir die Sorgen einiger unserer Mitbürger/innen.
Die Rechtslage hätte die Baumrodungen am Rombach nicht zwingend erfordert. Sie besagt:
a) Sicherheit
Wenn die Gemeinde die Standsicherheit gefahrträchtiger Bäume entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung einmal jährlich durch einen Baumsachverständigen überprüfen lässt, kommt sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. Sollte es dann trotzdem zu Astabbrüchen kommen, haftet die Gemeinde nicht. Hierzu gibt es zahlreiche Judikate. Einen absoluten Schutz gibt es nicht und wird auch von der Rechtsprechung nicht gefordert. Deswegen kann man nicht vorsorglich in großer Zahl Bäume an Straßen o. ä. entfernen. Davon muss nur bei Gefahr im Verzug abgesehen werden.
b) Artenschutz
Zudem hätten die Bäume in jedem Fall vor der Fällung oder dem Zurückschneiden daraufhin geprüft werden müssen, ob sie als Lebensstätte für streng geschützte Tierarten dienen. Uns sind im letzten Jahr Meldungen von Fledermauspopulationen am Ort der jetzigen Fällung gemacht worden. Da vier der 24 heimischen Fledermausarten vom Aussterben bedroht sind, hätte vorab zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände in § 44 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG geprüft werden müssen, ob es sich um Habitatbäume gehandelt hat. Prof. Michael Wink hat darauf hingewiesen, dass hier drei Nachtigallenpaare (deren Schutzstatus nicht „streng geschützt“, sondern „besonders geschützt“ ist) womöglich ihre Brutplätze verloren haben.
c) Landschaftsbild
Je nach Umfang der Rodungen liegt auch ein Eingriff in das Landschaftsbild vor, der dann nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgleichspflichtig ist.
d) Hochwasserschutz
Ob die Gemeinde für solche Hochwasserschutzmaßnahmen überhaupt zuständig ist, ist zu prüfen. Es dürfte auf Kreisebene Hochwasserschutzpläne geben, in denen die zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt sind.
Daher wurden folgende Vereinbahrungen mit der Gemeindeverwaltung beschlossen.
- Bei allen zukünftigen Baumfällungsmaßnahmen (d.h. über 5 Bäume) wird der BUND rechtzeitig informiert, um notfalls Fällungen verhindern zu können. Bis zu zwei Treffen im Jahr sind geplant, um alle eventuellen Baumrodungen zu besprechen. Diese Treffen sollen auch dazu dienen, andere Themen des Umwelt- und Naturschutzes vor Ort zu besprechen.
- Ein Vorschlag der Ortsgruppe zum Umbau des Hochwasserbeckens von 2004 wurde mit dem Bauamt geändert. Dieser wird jetzt von der Verwaltung überprüft.
- Die Ortsgruppe kann bei Bedarf Einsicht in den Gewässerentwicklungsplan nehmen und im Einzelfall Auszüge daraus erhalten.
- Neue Pflanzungen von standorttypischen Laubgehölzen, die im Entwicklungsplan stehen.
- Die sofortige Bestellung von 50 Schwegler-Nisthilfen durch den BUND in Absprache mit Herrn Prof. Wink, bezahlt von der Gemeinde und montiert in Zusammenarbeit mit dem Bauhof.
- Offen bleibt die Möglichkeit einer naturschutzrechtlichen Überprüfung dieses Gebiets, deren Fehlen vom BUND beanstandet wird.(Dieses Gutachten ist mittlerweile erstellt und liegt bei der Gemeidne vor.)
Bericht der RNZ (20.02.2015)
Stellungnahme (09.03.2015)