BUND OV Dossenheim
Neutöter sitzt auf Rebe

Vogelschutzgebiet „Bergstraße Dossenheim- Schriesheim"

Schutzgebiete auf den Gemarkungen Dossenheim und Schriesheim

Karte mit Schutzgebieten zwischen Dossenheim und Schriesheim  (Rhein-Neckar-Kreis)

Auf die Gemarkung Dossenheim und Schriesheim erstrecken sich mehrere Schutzgebiete:

  • Naturpark „Neckartal-Odenwald"
  • Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Bergstraße Mitte"
  • Naturschutzgebiet (NSG) „Ölberg“
  • Teilgebiete des FFH-Gebietes „Odenwald bei Schriesheim" und des Vogelschutzgebietes „Bergstraße Dossenheim- Schriesheim"
  • verschiedene gesetzlich geschützte Biotope.

Die genauen Schutzgebietsabgrenzungen und Verordnungen können der Homepage „Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz“ (www.lubw.de unter Menü „Daten- und Kartendienst“) entnommen werden.

NATURA 2000 Vogelschutzgebiet "Bergstraße Dossenheim - Schriesheim"

Sechs dieser Informationstafeln stehen seit Dezember 2014 im Vogelschutzgebiet, sie wurden von der Ortsgruppe in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde entworfen. Finanziert wurden die Tafeln zur Hälfte vom Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald, die andere Hälfte der Kosten teilten sich die Stadt Schriesheim und die Gemeinde Dossenheim.

Die Bergstraße zwischen Dossenheim und Schriesheim zeichnet sich durch strukturreiche Mischwälder und einem von Menschen geschaffenen Mosaik aus Weinbergen, Trockenmauern, Hecken, Wiesen mit Streuobst sowie Steinbrüchen aus. Diese vielgestaltige Landschaft bietet vielen Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zahlreichen schützenswerten Vogelarten, einen Lebensraum und wurde von der Europäischen Union in das Schutzgebietsnetz NATURA 2000 aufgenommen. 

Die Ortsgruppe des BUND Dossenheim setzt sich für den Erhalt dieser artenreichen Mosaikstruktur ein und leistet u.a. mit der BUND Streuobstwiese einen praktischen Beitrag.

Impressionen aus dem Vogelschutzgebiet „Bergstraße Dossenheim- Schriesheim"

Im Natura-2000 Vogelschutzgebiet zwischen Dossenheim und Schriesheim lassen sich einige seltene Vogelarten beobachten. 

Wegesanierung am Ölberg Dossenheim

Maßnahmen zur Wegesanierung am Ölberg schaffen neben sicheren Wegen auch neue Lebensräume  (Patricia Reister)

Wir freuen uns sehr darüber, dass nun im Frühjahr 2021 endlich die Maßnahmen zur Wegesanierung am Ölberg beginnen. Es sind die ersten Maßnahmen seit über 50 Jahren. Entsprechend lang ersehnt sind sie bei vielen. Den Maßnahmen geht eine gute und fruchtbringende Zusammenarbeit mit der Gemeinde, der unteren Naturschutzbehörde, dem Regierungspräsidium, dem Planungsbüro Kindinger und uns, dem BUND Dossenheim, voraus. So haben wir im vergangenen Sommer gemeinsam alle geplanten Änderungen durchgesprochen, um die bestmöglichen Lösungen für Grundstückseigentümer und Natur zu finden. Herausgekommen ist ein durchdachtes Konzept, das viele neben sicheren Wegen auch neue Lebensräume schaffen wird. Besonders freuen wir uns darüber, dass oberhalb unserer BUND-Streuobstwiese eine 38 Meter lange Trockenmauer entstehen wird, die unsere bereits vorhandenen Biotope ergänzen wird.

Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem verlinkten Lageplan.

 

Was sind Natura 2000-Gebiete?

Logo Natura 2000

Natura 2000 ist eine Naturschutzkonzeption der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa. Ziel ist die Bewahrung des Naturerbes für künftige Generationen durch Erhaltung und Schutz wichtiger Lebensräume und wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Hierzu wird auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie ein europaweit zusammenhängendes Netzwerk von Schutzgebieten aufgebaut. Es besteht aus Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten, die Lebensräume miteinander verbinden, damit Tier- und Pflanzenarten in Kontakt bleiben können. Nur so ist ein genetischer Austausch möglich, der überlebensfähige Bestände sichert. Wenn nur einzelne, voneinander isolierte Gebiete geschützt werden, lässt sich die biologische Vielfalt in Europa nicht dauerhaft erhalten. Natura 2000-Gebiete sind keine Totalreservate, in denen jegliche Nutzung verboten ist. Menschliche Nutzungen bleiben erlaubt, solange sie mit der Erhaltung der geschützten Lebensräume und Arten vereinbar sind. Oft ist die nachhaltige Nutzung sogar weiterhin notwendig, um bestimmte vom Menschen geprägte Lebensräume zu erhalten.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen alle Maßnahmen ergreifen, die zum Schutz der Natura 2000-Gebiete erforderlich sind. Falls Planungen oder Eingriffe ein Natura 2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen können, ist eine Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Ggf. müssen Verluste ausgeglichen und Eingriffe beschränkt oder ganz unterlassen werden.

Zur Sicherung von Natura 2000-Gebieten werden Managementpläne erstellt. Hierbei werden die Lebensraumtypen und Arten der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie erfasst, bewertet und auf das jeweilige Gebiet abgestimmte Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie die zugehörigen Maßnahmenempfehlungen erarbeitet.

EU-weit gibt es derzeit rund 25.000 Natura 2000-Gebiete, davon über 5000 allein in Deutschland. Damit sind hierzulande rund 14 % der Landläche und rund 41 % der Meeresfläche geschützt. In Baden-Württemberg finden sich 350 Natura 2000-Gebiete mit einer Gesamtfläche von rund 630.000 ha. Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete überlappen sich dabei teilweise.

Nähere Informationen 

Was sind FFH Gebiete?

FFH steht für: Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum

Die FFH-Richtlinie aus dem Jahr 1992 ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU mit dem Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Natürliche Lebensräume und wildlebende Tier- und Pflanzenarten sollen gesichert, geschützt und europaweit vernetzt werden, um sie langfristig in einen „günstigen Erhaltungszustand“ zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle EU-Mitgliedstaaten zu folgenden Schutzmaßnahmen verpflichtet:

  • Gebietsschutz: In den Anhängen der FFH-Richtlinie sind die Lebensräume und Arten von „gemeinschaftlichem Interesse“ aufgelistet. Sie sind besonders schützenswert, weil sie z. B. europaweit gefährdet oder sehr selten sind. Um sie zu schützen und zu erhalten, müssen besondere Schutzgebiete, die sog. FFH-Gebiete, ausgewiesen werden. Diese Gebiete sind „von gemeinschaftlicher Bedeutung“ und müssen für die Lebensräume und Arten den „günstigen Erhaltungszustand“ sicherstellen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn sie für das Überleben von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten von ausschlaggebender Bedeutung sind.
  • Artenschutz: Manche gefährdete Arten können durch Schutzgebiete allein nicht geschützt werden. So nutzen z. B. Fledermäuse Kirchtürme oder Dachstühle, die nicht als Schutzgebiet ausgewiesen werden können. Der Schutz dieser Arten muss daher auch außerhalb von Schutzgebieten und damit flächendeckend gewährleistet sein: Absichtliches Stören, Fangen oder Töten sowie der Handel mit diesen Arten sind verboten. Zudem sind ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützt. Zusammen mit der EG-Vogelschutzrichtlinie ist die FFH-Richtlinie die zentrale rechtliche Grundlage für den Naturschutz in der EU. FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete bilden gemeinsam das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, das europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbindet.

Was bedeutet das für die Pflege der Grundstücke darin?

Die genauen Schutzgebietsabgrenzungen und Verordnungen können der Homepage „Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz“ (www.lubw.de unter Menü „Daten- und Kartendienst“) entnommen werden.

In den Schutzgebieten sind bestimmte Handlungen und Maßnahmen wie z. B. die Beseitigung von Gehölzen, der Umbruch von Wiesen, die Neuanlage bzw. Wiederbepflanzung von Reben, die Änderung der Bodennutzung oder die Errichtung von Hütten vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde auf ihre Vereinbarkeit mit den Verbotsbestimmungen und dem Schutzzweck der Gebiete abzustimmen. Damit kann frühzeitig ein Verstoß gegen naturschutzrechtrechtliche Bestimmungen vermieden werden.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer entsprechend geplante oder bereits durchgeführte Veränderungen der Grundstücksnutzungen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.


Untere Naturschutzbehörde - Amt für Landwirtschaft und Naturschutz

Muthstraße 4

74889 Sinsheim

Tel.: 07261 9466-5300 Fax: 07261 9466-95315

E-Mail: landwirtschaft-naturschutz(at)rhein-neckar-kreis.de

www.rhein-neckar-kreis.de

 

Sie haben klare Verstöße entdeckt und möchten diese melden?

Das Meldeformular, mit dem Sie natur- oder umweltrelevante Rechtsverstöße sowie Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft den zuständigen Naturschutzbehörden schnell und einfach melden können, finden Sie hier:

Generelle Meldungen richten Sie bitte an die Untere Naturschutzbehörde:

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Untere Naturschutzbehörde - Amt für Landwirtschaft und Naturschutz

General-Sigel-Str. 12

74889 Sinsheim

Meldungen zu Naturschutzgebieten richten Sie an die Höhere Naturschutzbehörde:

Regierungspräsidium Karlsruhe - Höhere Naturschutzbehörde - Referat Naturschutz, Recht

Karl-Friedrich-Str. 17

76131 Karlsruhe

Bei Fragen zum Ausfüllen des Formulars können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt

Hinweis: Das Formular wurde vom Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) entwickelt. Es soll Ihnen die Mitteilung an die zuständigen Naturschutzbehörden erleichtern, damit Beeinträchtigungen idealerweise schneller behoben werden können. Nach Bearbeitungsschluss bittet der LNV, ihm das Ergebnis der Naturschutzmeldung mitzuteilen. Die Kontaktdaten des LNV finden Sie auf der letzten Seite des Formulars.

Erfolge im NATURA 2000 Vogelschutzgebiet

Neutöter sitzt auf Rebe Ein Neuntöter am Ölberg  (Michael Ziara)

  • Verhinderung der Flurneuordnung im Mergelgewann
  • Freistellung von zugewachsenen Trockenmauern im Zuge der Landschaftspflegetage 
  • Entwicklung eines ausgewogenen Pflegekonzepts verbrachter Grundstücke zusammen mit dem Landschaftserhaltungsverband (LEV) Rhein-Neckar e.V.