BUND OV Dossenheim

Flächennutzungsplan in Dossenheim

03. März 2023 | Augustenbühl, Naturschutz, Nachhaltigkeit

Die in der Zeit der Entkopplung des Flächennutzungsplanverfahrens gesammelten Daten und erhaltenen Einschätzungen fielen alle sehr eindeutig aus. Wenn nun am 12. Mai 2023 in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim eine Entscheidung ansteht, nachdem zuvor in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen am 28. März oder 25. April ein Beschluss zu einer Empfehlung des Gemeinderats für die Gemeinde Dossenheim an die Verbandsversammlung mehrheitlich gefasst wurde, dann stellt sich nun für uns alle die Frage: Aufgrund welcher Kriterien entscheiden die einzelnen Fraktionen im Dossenheimer Gemeinderat?

Der Augustenbühl ist eine ökologische hochwertige Freifläche im Übergang zum Vogelschutzgebiet, die aus der Ortsbebauung ausgespart ist, allerdings im Flächennutzungsplan als "Entwicklungsfläche Wohnen" aufgeführt wird  (Dagmar Schülke)

Ein langer Weg zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Strategie

Am 26. November 2019 beschloss der Gemeinderat Dossenheim, die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für Dossenheim vom übrigen Verfahren zu entkoppeln, um so die nötige Zeit zu gewinnen, gründlich und in angemessener Form alle notwendigen Daten erheben und dann verantwortungsvoll entscheiden zu können. Das bedeutete konkret: detailliert prüfen zu lassen, wie ökologisch wertvoll sich der Augustenbühl als im Flächennutzungsplan bislang vorgesehene Wohnbaureserve darstellt, aber auch, ob und wo sich mögliche alternative Flächen zur Außenentwicklung befinden könnten. Für den Augustenbühl sollte eine vertiefende Betrachtung erfolgen, womit das Planungsbüro BIOPLAN, Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung vom Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim beauftragt wurde.

Ergebnisse der vertiefenden Betrachtung von BIOPLAN

Im vergangenen Sommer 2022 wurde nun diese vertiefende Betrachtung ebenso wie das von der Gemeinde initiierte Innenentwicklungskonzept vorgelegt, auf deren Grundlage die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die jeweiligen zuständigen Behörden zu einer Stellungnahme aufgefordert waren. Wenngleich BIOPLAN bei der vertiefenden Untersuchung einige methodische Ungenauigkeiten unterliefen, auf die wir im Zuge der Bürgerbeteiligung hingewiesen und die eine Unterschätzung des Arteninventars zur Folge hatten, so war die Empfehlung am Ende doch sehr eindeutig. So heißt es in der abschließenden Bewertung:

“Aus Sicht des Artenschutzes wird dringend empfohlen, auf eine weitere Beplanung der Fläche (Augustenbühl) zu verzichten. Sollte dies nicht möglich sein, sind die z.T. bereits bebauten oder an Bebauung grenzenden Bereiche ohne oder mit nur geringem Gehölzbestand weniger empfindlich. Hierzu zählt ferner auch der schmale, gehölzarme Streifen am äußersten Westrand. Aufgrund seiner Bedeutung speziell als Nahrungs-, aber auch als Nisthabitat, ist er jedoch als konfliktreich einzustufen. Es wird empfohlen, insbesondere die hochwertigen alten Gehölzbestände im Nordosten, Südwesten und direkt östlich des Friedhofs zu erhalten und Eingriffe in diesen Bereichen zu vermeiden. Im Falle einer Bebauung ist darauf zu achten, dass das städtebauliche Konzept genügend Abstand in Form von Freiflächen (z.B. Gärten) zu den hochwertigen Biotopstrukturen als Pufferfunktion mitberücksichtigt, sodass eine Störwirkung auf die in den jeweiligen Bereichen vorkommenden Arten minimiert wird. Die genauen Abstandserfordernisse sind artspezifisch unterschiedlich und im Zuge der Abwägungsentscheidung zu einem Bebauungsplan zu bestimmen. Weiterhin sollte eine Fragmentierung der Fläche unbedingt vermieden werden. Eine abschließende Prüfung des Ausgleichs hat auf nachgelagerter Ebene zu erfolgen. Eine vollständige Bebauung der Fläche würde sich auf der derzeitigen Betrachtungsebene sehr wahrscheinlich negativ auf das nördlich gelegene Vogelschutzgebiet auswirken. Da dessen südlichste Brutvogelreviere sicher den Norden der Prüffläche noch als Nahrungshabitat nutzen, wäre eine Verschiebung der Reviere nach Norden oder gar deren vollständiger Verlust die Folge.” (Vertiefende Betrachtung, S. 27)

Auch aus Sicht des lokalen Klimaschutzes ist der Augustenbühl nicht zur Bebauung geeignet. So urteilt BIOPLAN:

“Die Fläche fungiert aufgrund ihrer Offenlandstruktur als Kaltluftentstehungsgebiet. Die Prüffläche befindet sich am Rande des großräumigen Kaltluftsammelgebietes Rheintal. Zwar stellen die östlich und westlich liegenden Wohngebiete eine Barriere für die von den Höhenlagen der Bergstraße in Richtung Rheinebene abfließende Kaltluft dar, dennoch dürfte bei lokalklimatisch relevanten Wetterlagen (Windstille, klare Nächte) eine gewisser Kalt- und Frischluftabfluss über das Gebiet Augustenbühl stattfinden” (Vertiefende Betrachtung, S. 11)

Ein Ausgleich dieser wichtigen klimaregulierenden Funktion für Dossenheim sei nicht möglich, wie die zuständige Fachreferentin auf Nachfragen in der öffentlichen Bürgerbeteiligungsveranstaltung zugab. Schon jetzt sind die Temperaturen in den vergangenen Sommern enorm gestiegen, was nicht zuletzt der vergangene Rekordsommer 2022 einmal mehr eindrücklich vor Augen führte. Simultan durchgeführte Temperaturmessungen im Augustenbühl und in der Ortsmitte an heißen Sommerabenden bestätigten mehrfach einen deutlichen Temperaturunterschied.

Ergänzt wurde die deutliche Handlungsempfehlung durch die mehrfache Einordnung von Martin Müller, Leiter der Planungsgruppe des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg – Mannheim, dass es sich beim Augustenbühl um die hochwertigste aller 90 (!) untersuchten Flächen in 18 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises handele.

Dokumentation des Nachbarschaftsverbandes zur Bürger- und Behördenbeteiligung

Nun wurden in der Gemeinderatssitzung am 31. Januar 2023 die Ergebnisse der Bürger- und Behördenbeteiligung vom Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim im Rathaus vorgestellt. Bereits zuvor konnte online Einsicht in die 62 Seiten lange Dokumentation sowie deren Anlagen genommen werden, in denen die einzelnen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger (512 Seiten) und der Behördenbeteiligung (74 Seiten) im Originalwortlaut nachgelesen werden konnten. Insgesamt sind “im Rahmen der Beteiligung [...] nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 316 Schreiben eingegangen, die von 398 Personen unterzeichnet wurden. Zusätzlich sind zwei Unterschriftenlisten mit insgesamt 126 Unterschriften eingegangen. Im Hinblick auf das [sic] Augustenbühl wurde sich in 210 Stellungnahmen für die Herausnahme der Fläche aus dem Flächennutzungsplan ausgesprochen. Dies wurde insbesondere mit dem Schutz von Natur und Landschaft (150 Stellungnahmen), Klimaschutz (132 Stellungnahmen), Naherholung (114 Stellungnahmen) und dem Artenschutz (102 Stellungnahmen) begründet. In 31 Stellungnahmen wurde sich für den Beibehalt der Fläche bzw. einer Teilfläche im Flächennutzungsplan ausgesprochen.” (Dokumentation, S. 3f)

Die große Beteiligung und die mehrheitliche Aussprache für eine Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan belegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger, zukunftsorientiert und generationengerecht mit ökologisch hochwertigen Freiflächen umzugehen.

Noch eindrücklicher ist die klare Empfehlung der Behörden, die sich dringend für eine Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan aussprechen:

“Zusammenfassend wurden die Unterlagen des Nachbarschaftsverbandes durch die Behörden (insb. Naturschutzbehörde, Regierungspräsidium, Regionalverband) durchweg bestätigt. Das Umweltgutachten wird von den Behörden als plausibel eingeschätzt und die naturschutzfachliche Wertigkeit des Augustenbühls fachlich bestätigt. Aufgrund des hohen Konfliktpotenzials im Artenschutz und der extrem schwierigen Kompensation wurde aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht die Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan dringend empfohlen.”

(Dokumentation, S. 3)

Insbesondere die Untere Naturschutzbehörde betonte in ihrer Stellungnahme die hohe Bedeutung des Augustenbühls als Kernelement des Biotopverbunds und als Pufferzone zum besonders schützenswerten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet). Nach einer NATURA-2000-Vorprüfung können erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgebiet nicht ausgeschlossen werden. Der Augustenbühl mit seinen hochwertigen Böden diene als Lebensraum streng geschützter und teils stark gefährdeter Arten. (Dokumentation, Anhang II, S. 34) Schließlich würde eine Bebauung im Augustenbühl das Landschaftsbild stark verändern und ein Gebiet mit hohem Naherholungs- und Freizeitwert verloren gehen.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass für die Landschaft entlang der Bergstraße eine Zersiedelung insbesondere für die im Norden und Süden befindlichen Flächen vermieden werden sollte, damit die Gemeinden nicht weiter zusammenwachsen.

In der Alternativflächenprüfung werden erwiesenermaßen alle Böden in den geprüften Flächen um Dossenheim als wertvoll eingestuft, sei es aufgrund ihrer Fruchtbarkeit, die eine regionale und unabhängige Landwirtschaft garantieren oder aufgrund ihrer Funktion als CO2 Speicher.

Die Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde äußert sich zu den alternativen Flächen daher wie folgt:

“Bodenschutz: Bei den vier neuen Suchräumen handelt es sich um Flächen, die für die Wohnbebauung einer neuen Versiegelung unterfallen. In der Alternativenprüfung- Umweltbelange werden auch die Schutzgüter Boden und Fläche adressiert und bewertet. Das Bewertungsergebnis „rot= sehr hohe Beeinträchtigung“ für die Suchräume der nördlichen und südlichen Westerweiterung sowie den Suchraum Schwertacker [sic.] wird von der Unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde bestätigt. In den Suchräumen befinden sich hochwertige, leistungsfähige Böden, die für die landwirtschaftliche Nutzung verwendet werden und eine hohe bis sehr hohe Bodenfruchtbarkeit besitzen. Es handelt sich um Parabraunerden aus würmzeitlichen Löss und Kolluvium aus lösshaltigen holozänen Abschwemmungen. Die Bebauung dieser Flächen würde zu einem Verlust an wertvollen und hochwertigen Böden führen. Im Suchraum Oberfeld/ Heimat finden sich Rigosole aus Fließerden, Löss und verschiedenen Festgesteinen, sowie podsolige Braunerden. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit ist hier mittel bis hoch. Der Bewertung, dass es für den Boden zu einer hohen Beeinträchtigung (orange) kommt, schließt sich die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde an.

‘Der Umgang mit dem Boden soll in qualitativer und quantitativer Hinsicht so erfolgen, dass er auch kommenden Generationen mit ausreichender Optionsvielfalt zur Verfügung steht. Nach den Regeln der Nachhaltigkeit soll die Nutzung einer Ressource auf Dauer nicht größer sein als die Rate ihrer Erneuerung. Böden stellen eine nicht erneuerbare und damit begrenzte Ressource dar. Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ist daher eine Begrenzung und Reduktion des Flächen- bzw. Bodenverbrauchs notwendig.’ (Umweltbundesamt (2003): Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr; In Texte 0/03, Berlin)” (Dokumentation Anhang II, S. 29)

Selbst der Verband Region Rhein-Neckar urteilt bei einer Ausweisung einer Alternativfläche mit Einschränkung:

“Die veröffentlichten Fachgrundlagen des Nachbarschaftsverbandes führen aus, dass alle Flächenalternativen mit regionalplanerischen Restriktionen überlagert sind. Voraussetzung für die Aufnahme alternativer Bauflächen in den Flächennutzungsplan ist, dass die Vereinbarkeit mit diesen Maßgaben hergestellt wird. Das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Verband Region Rhein-Neckar bestätigen in ihren Stellungnahmen, dass bei allen Alternativflächen Ziele der Raumordnung bzw. regionalplanerische Restriktionsbereiche einer Besiedlung zunächst entgegenstehen. Hierbei sind aus Sicht beider Institutionen insbesondere Eingriffe in die Grünzäsuren als problematisch bzw. konfliktträchtig zu bewerten – wie bei den Alternativflächen Schwertäcker und Oberfeld/Heimat der Fall.” (Dokumentation 2.1.1)

Unser Standpunkt zum Augustenbühl wird vollumfänglich bestätigt

Die Ergebnisse der Bürger- und Behördenbeteiligung bestätigen demnach, was wir als BUND OV Dossenheim und Augustenbühl e.V. schon lange betonen. Neben hochwertigen Böden und der Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet wurde im Augustenbühl eine hohe Biodiversität nachgewiesen. Darüber hinaus grenzt der Augustenbühl an die größte unzerschnittene Fläche in Nordbaden an und gewährleistet im Artenschutz eine wichtige Funktion des genetischen Austausches. Die Böden samt ihrer Vegetation stellen einen hohen CO2 Speicher dar. Schließlich dient der Augustenbühl unseren Bürgerinnen und Bürger zur unmittelbaren Naherholung. All dies macht das Gebiet zu der von den geprüften Flächen eindeutig wertvollsten. Hier sollten die kommunalen Entscheidungsträger konsequent den überall geforderten Klima- und Artenschutz auf kommunaler Ebene durchsetzen. Wichtig ist hierbei: Eine Pflicht für die Gemeinde Dossenheim, Flächen für eine zukünftige Bebauung auszuweisen, besteht nicht.

Politischer Mut für zukunftsorientiertes Handeln

Die Alternativflächenprüfung wurde durch einen gemeinsamen Antrag von CDU und Grünen im Gemeinderat aus dem Jahr 2019 beschlossen und erfolgte nicht - wie gelegentlich behauptet wird - auf Initiative des Augustenbühl e.V. oder des BUND OV Dossenheim. Die Forderung nach einem nachhaltigen und zukunftsorientierten Umgang mit den Ressourcen umschließt auch alle anderen noch unbebauten Flächen, weshalb wir uns ausdrücklich gegen die zuweilen geschürte Debatte "Bürger gegen Bürger ausspielen” wenden. Vielmehr haben die Stellungnahmen gezeigt, dass eine "ganz überwiegend [...] ablehnende Haltung gegenüber einer Bebauung zum Ausdruck gebracht wurde.” (Dokumentation, S. 4)

Argumente mit dem Inhalt, nachfolgenden Generationen nicht die Zukunft zu verwehren, werden ins Absurde verkehrt. Generationengerechtigkeit bedeutet, dass die Politik mit ihren Entscheidungen Sorge für eine lebenswerte Zukunft der jungen Generation zu tragen hat. Das wissen wir nicht zuletzt nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Hierzu wünschen wir uns einen fairen Prozess. Zum Thema Augustenbühl im Flächennutzungsplan wurde von den Grünen schon 2018 eine Bürgerbefragung im Gemeinderat vorgeschlagen, jedoch mehrheitlich abgelehnt.

Immer wieder wird als Argument der bezahlbare Wohnraum gegen eine Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan genannt. Die Freien Wählern schlugen bereits 2021 vor, die gemeindeeigenen Flächen in der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche dem Flächennutzungsplan zuzuführen. Es wird unterstellt, man würde aufgrund des Benennens existenzieller Umweltthemen und der Forderung nach klimaschützenden Entwicklungsprozessen den zu entwickelnden bezahlbaren Wohnraum verhindern wollen. Seit Jahren fordern die Grünen im Gemeinderat und auch wir die Erfassung von Leerständen. Gemeindeeigene Flächen wie “Am Rebgarten” und an der “Lise-Meitner-Straße” wurden in der Vergangenheit mit hochpreisigen Wohnungen bebaut. Es wird suggeriert, dass für eine Entwicklung Dossenheims nur noch die gemeindeeigenen Flächen im Augustenbühl zur Verfügung stünden.  Dabei wurde von der Gemeinde im Bestand bereits viel entwickelt, was wir sehr begrüßen. Entwicklung muss nicht nach außen geschehen.

Wir fordern daher, dass die gemeindeeigenen Flächen im Augustenbühl nachhaltig für den Natur- und Umweltschutz zum Wohl der kommenden Generationen genutzt werden.

Des Weiteren appellieren wir an den politischen Willen, faktenbasiert zu handeln. Ein “Weiter so” kann es beim Thema Flächenverbrauch nicht geben. Selbst wenn die Kommune Umweltzerstörung durch Ökopunktekonten ausgleichen kann, erwarten wir eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entscheidung im Gemeinderat, die das Wohl der gesamten Gemeinde im Auge hat.

Wie die Meinungsfindung in den Fraktionen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Bürger- und Behördenbeteiligung jetzt weitergehen wird, ist nicht bekannt. Hierzu mangelt es an Transparenz. Die CDU-Fraktion hat zwar in den Gemeindenachrichten vom 28.1.2022 die Hochwertigkeit des Augustenbühls anerkannt, sich aber gleichzeitig auch dafür ausgesprochen, dass dort in Teilen weiterhin eine Entwicklung - also eine Bebauung - möglich bleiben solle. Die Möglichkeit eines Moratoriums wurde in Erwägung gezogen, allerdings birgt dieses auch Unverbindlichkeit und kann nach Belieben wieder aufgelöst werden. Da wir einen dringenden Bedarf an Pflegemaßnahmen im Augustenbühl sehen, erachten wir das Hinauszögern einer Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan für ökologisch nicht vertretbar.

Fazit

Die in der Zeit der Entkopplung des Flächennutzungsplanverfahrens gesammelten Daten und erhaltenen Einschätzungen fielen alle sehr eindeutig aus. Wenn nun am 12. Mai 2023 in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim eine Entscheidung ansteht, nachdem zuvor in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen am 28. März oder 25. April ein Beschluss zu einer Empfehlung des Gemeinderats für die Gemeinde Dossenheim an die Verbandsversammlung mehrheitlich gefasst wurde, dann stellt sich nun für uns alle die Frage: Aufgrund welcher Kriterien entscheiden die einzelnen Fraktionen im Dossenheimer Gemeinderat? Wie ernst nehmen die Verantwortlichen in Dossenheim, aber auch die Entscheidungsträger im Nachbarschaftsverband die klare Einschätzung der Fachleute in den Behörden und die auf ihnen beruhende Meinung der Bürgerinnen und Bürger? Wir fragen also: Werden die vorliegenden Fakten ernst genommen oder nicht?

Auch wenn am Ende nur Teile des Augustenbühls im Flächennutzungsplan bleiben sollten, wird es im Falle eines Aufstellungsbeschlusses zu einem Bebauungsplan ein Bürgerbegehren geben. Dies gilt auch für die derzeit nicht im aktuellen Flächennutzungsplan geführte, ehemalige Friedhofserweiterungsfläche, die unter ökologischen Gesichtspunkten Teil der diskutierten Fläche ist. Bereits seit Jahren besteht Widerstand gegen jegliche Bebauung im Augustenbühl, der unter anderem durch Unterschriftenaktionen im Jahr 2018 und 2019 sichtbar wurde. Eine Änderung des Flächennutzungsplanverfahren tragen wir nur mit, wenn der Augustenbühl aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen wird. Darüber hinaus werden wir ein breites Bündnis zum Erhalt der Bergstraßenlandschaft anstreben. Eindrücklich konnte in den letzten Wochen verfolgt werden, wie in Weinheim und Nußloch durch bürgerschaftliches Engagement Flächenversiegelung als Thema in den Vordergrund geraten ist oder sogar verhindert werden konnte.

Daher fordern wir hiermit die Fraktionen auf, im Gemeinderat einen Antrag auf die vollständige Herausnahme des Augustenbühls zu stellen.

Im Namen des Vorstands Augustenbühl e.V., Vorstands BUND Ortsverband Dossenheim undVorstands BUND Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald

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