Insektensterben und Artenrückgang
Unzählige Studien belegen den Rückgang der Insekten. Allein in Baden-Württemberg gelten mehr als ein Drittel der etwa 50.000 vorkommenden Arten als bedroht. So sind fast die Hälfte der 460 hier vorkommenden Wildbienenarten gefährdet. In einer Studie hat die Max-Planck-Gesellschaft im September aufgezeigt, dass allein am Bodensee die Zahl der Vögel um ein Viertel in nur drei Jahrzehnten zurückgegangen ist. Auf der Schwäbischen Alb sank die Zahl der Arten im vergangenen Jahrzehnt um ein Drittel. Auch hier in Dossenheim ist der Artenrückgang zu spüren.
Was wir als BUND Ortsverband Dossenheim tun?
Seit 2006 (mit Unterbrechung) stehen auf der BUND-Streuobstwiese Bienenvölker, die seit 2016 durch einen großen Insektennistplatz ergänzt werden. Der rege Betrieb und die vielen gefüllten Nistmöglichkeiten zeigen, wie wenig Möglichkeiten den Bienen in der intensiv genutzten Landschaft zur Verfügung stehen und wie wichtig daher solche Angebote sind.
Neben den Nisthilfen bietet die BUND-Streuobstwiese aufgrund ihrer extensiven Nutzung den Insekten das ganze Jahr hindurch Nektar.
Konsequent vermeiden wir jegliche Nutzung von Pestiziden insbesondere Neonikotinoide, die Bienen, andere Insekten und sogar Vögel und Säugetiere schädigen und töten.
Bienenfreundliches Dossenheim
Besonders freut uns, dass sich die Gemeinde Dossenheim 2018 unter dem Motto "Bienenfreundliches Dossenheim" dem Insektenschutz verpflichtet hat und durch die kostenlose Ausgabe einer Samenmischung an die Bürger unterstützt. Das Saatgut besteht aus 50 insektenfreundlichen Pflanzen und kann im Rathaus abgeholt werden. Die Gemeinde selbst hat auf einigen gemeindeeigenen Flächen eine blühende Wiese angelegt. Seit diesem Frühjahr ergänzen große Insektenhäuser aus Europaletten die Wiesen.
Wir sagen: Weiter so!
Seit 21. April 2020 ist sie wieder im Bauamt Dossenheim erhältlich.
Bienen-Volksbegehren: Aus den Eckpunkten ist ein tragbarer Gesetzentwurf entstanden
Im Herbst 2019 ging das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“, eine Initiative der proBiene - Freies Institut für ökologische Bienenhaltung und wird getragen von proBiene, BUND BW, NABU BW, ÖDP BW, Slow Food Deutschland, Demeter BW, Naturland BW, AbL BW, Fridays for Future BW, Bäuerlicher Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hall, Naturata, GLS-Bank und Waschbär, los. Nach wenigen Wochen endete am 15. Oktober die Mobilisierung für das Volksbegehren. In Verhandlungen zwischen der Landesregierung, den Bauernverbänden und den Trägern des Volksbegehrens entstand bis in den Dezember ein Eckpunktepapier, das am 22. Juli 2020 im Landtag als Gesetz verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2021 Gültigkeit erlangt. Eine ausführliche Chronologie der Entwicklungen finden Sie hier.
Die wichtigsten Gesetzesänderungen sind:
- Bio-Anbau: Die Anbaufläche wächst bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Bio-Anbau wird in den Bildungsplänen, Landesanstalten und Forschungseinrichtungen stärker verankert. Landesflächen sollen bei Neuverpachtungen vorrangig ökologisch bewirtschaftet werden.
- Pestizidreduktion: Der Anteil chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel sinkt um 40 bis 50 Prozent bis 2030. Dazu beitragen sollen Landwirtschaft, Forst, Haus- und Kleingärten, öffentliche Grünflächen und der Verkehrsbereich. Das Landwirtschaftsministerium ermittelt jährlich die Pestizidmenge und berichtet. Es gelten zudem die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes mit Fruchtfolge u.a.
- Biotopverbund: Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030. Dazu erstellen die Gemeinden für ihr Gebiet auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund und Generalwildwegeplan Pläne oder passen die Landschafts- oder Grünordnungspläne an.
- Refugialflächen: Mittelfristig steigt der Anteil an Rückzugsflächen für die Artenvielfalt landesweit auf mindestens zehn Prozent der Fläche, abhängig von der landwirtschaftlichen Landnutzungsart. Jeder landwirtschaftliche Betrieb soll mindestens fünf Prozent an ökologisch wirksamen Maßnahmen umsetzen.
- Streuobstschutz: Streuobstbäume sind stärker geschützt und dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gerodet werden. Liegt ein überwiegend öffentliches Interesse vor oder ist der Streuobstbestand wichtig für den Naturhaushalt oder die Artenvielfalt, soll es keine Nutzungsänderung geben dürfen.
- Insektenschutz: Schottergärten auf Privatgrundstücken sind künftig verboten. Von mehr Blüten und Grünflächen profitieren Insekten, aber auch Vögel und Gartenbewohner, etwa der Igel. Gartenanlagen sollen insektenfreundlich gestaltetet werden. Unnötige Beleuchtung soll entfallen, damit die für Insekten schädliche Lichtverschmutzung sinkt.
- Transparenz: Die LUBW führt eine neue Online-Plattform ein, auf der die Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.