Biotopverbund - Netzwerk der Natur
Ein Biotopverbund ist ein Netzwerk aus Lebensräumen (Biotopen), das durch gezielte Planung und Maßnahmen geschaffen wird, um die natürliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren in einer Region zu schützen und zu fördern. Ziel ist es, ein Netzwerk von miteinander verbundenen Lebensräumen wie Wälder, Feuchtgebiete, Wiesen und Flüsse zu schaffen, das es Tieren und Pflanzen ermöglicht, sich auszubreiten und genetisch auszutauschen. Dies ist besonders wichtig, um dem Verlust der Artenvielfalt entgegenzuwirken und ökologische Funktionen zu bewahren.
In vielen Regionen sind Lebensräume durch Straßen, Siedlungen oder landwirtschaftliche Flächen zerschnitten. Solche Barrieren können für die dort lebenden Arten problematisch sein, da sie isoliert und anfälliger für Umwelteinflüsse oder genetische Verarmung werden. Ein Biotopverbund hilft, diese Barrieren zu überwinden, indem Korridore oder Trittsteinbiotope – kleinere Zwischenräume, die als „Sprungbrett“ dienen – eingerichtet werden.
In Baden-Württemberg ist der Biotopverbund ein zentraler Bestandteil der Naturschutzstrategie. Nach der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes sollen bis 2030 mindestens 15 % der Landesfläche für einen Biotopverbund bereitgestellt werden. Im Rahmen der interkommunalen Biotopverbundplanung soll ein interkommunaler Verbund wertvoller Lebensräume im Offenland und an Gewässern unter Förderung von gefährdeten Tierarten errichtet werden.
Planung und Umsetzung durch den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim
Die Planung und Umsetzung des Biotopverbunds erfolgt bei uns im Zusammenschluss von 18 Städten und Gemeinden im baden-württembergischen Kerngebiet der Metropolregion Rhein-Neckar durch den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim. Insgesamt ist das Gebiet für die interkommunale Biotopverbundplanung in vier Regionen aufgeteilt, für die jeweils unterschiedliche Planungsbüros beauftragt werden. Dossenheim wird dabei zusammen mit Schriesheim und Hirschberg betrachtet und durch das Büro BHM Planungsgesellschaft mbH bearbeitet. Hierbei betrachten wir es als zwingend notwendig, dass die zugewiesenen Planungsbüros von Anfang an eng zusammenarbeiten, sodass Planungen nicht an den Gemarkungsgrenzen der Teilgebiete enden. Gerade zwischen Dossenheim und Ladenburg sind schon jetzt viele Biotope miteinander vernetzt, die in der Zukunft weiter verbunden werden müssen, um ihre Wirkung entfalten zu können. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Dossenheims, die westlich der B3 und der A5 liegen.
Zum Auftakt des Planungsprozesses informiert der Nachbarschaftsverband gemeinsam mit dem zuständigen Fachbüro im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Öffentlichkeit, örtliche Interessenvertreter und sonstige Interessierte über den Prozess und die Ziele der interkommunalen Biotopverbundplanung sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten.
Diese Informationsveranstaltungen erfolgen für den Bearbeitungsraum
- Leimen, Nußloch und Sandhausen am 06.11.2024 um 18 Uhr in der Aegidiushalle, in Leimen-St. Ilgen
- Edingen-Neckarhausen, Heddesheim, Ilvesheim und Ladenburg am 07.11.2024 um 18 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Ilvesheim
- Dossenheim, Hirschberg und Schriesheim am 12.11.2024 um 18 Uhr im Vereinsraum der Mehrzweckhalle am Sportzentrum in Schriesheim
- Brühl, Eppelheim, Ketsch, Oftersheim, Plankstadt und Schwetzingen am 19.11.2024, um 18 Uhr im Rathaus in Plankstadt
Als BUND Dossenheim werden wir uns an dem Prozess beteiligen und nehmen daher auch an der Auftaktveranstaltung teil.
Biotopverbund in Dossenheim
Beim Biotopverbund, wie er bereits durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) dargestellt wird, muss unterschieden werden zwischen trockenen, feuchten und mittleren Standorten, bei denen jeweils vier Kategorien „Kernfläche, Kernraum, 500 m Suchraum und 1000 m Suchraum“ unterschieden werden:
Dossenheim verfügt im Offenland kaum über feuchte Standorte. Trotzdem müssen Neckar, Humpelsgraben (Richtung Ladenburg) und Biotope im Waldbereich im beginnenden Odenwald vernetzt werden. Allerdings soll der Wald als solcher bei der interkommunalen Biotopverbundplanung des Nachbarschaftsverbandes nicht in die nähere Betrachtung einfließen
Die trockenen Standorte befinden sich am Hang entlang des Waldrandes (sie wurden beispielhaft bei der Veranstaltung im Rathaus in Dossenheim zum Biotopverbund mit dem Planungsbüro BIOPLAN am 26.2.24 betrachtet).
Die mittleren Standorte befinden sich in der Ebene rund um Dossenheim, aber vor allem östlich der B3 im Norden und Süden an der Siedlungsgrenze. Die mittleren Standorte im Norden (Augustenbühl) und Süden von Dossenheims Siedlungsgrenzen befinden sich vorwiegend im Flaschenhals im Biotopverbund und zählen am Siedlungsrand nahezu komplett zum Kernraum des Biotopverbunds. Solch zentrale Kernräume im Biotopverbund müssen erhalten bleiben, weshalb wir gemeinsam mit dem Augustenbühl e. V. fordern, die Flächen, die sich bereits im Kernraum des Biotopverbunds befinden, vornehmlich bei der Biotopverbundplanung zu entwickeln. Dies gilt insbesondere auch für große Teile der beiden im Flächennutzungsplan befindlichen Flächen „Am Rebgarten“ (bis auf das Barackengrundstück) und „Gassenweg“ (ausgenommen der Fläche direkt an der Straße).
Im Augustenbühl gilt weiterhin die klare Empfehlung der Behörden, die sich dringend für eine Herausnahme des gesamten Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan aussprechen:
„Zusammenfassend wurden die Unterlagen des Nachbarschaftsverbandes durch die Behörden (insb. Naturschutzbehörde, Regierungspräsidium, Regionalverband) durchweg bestätigt. Das Umweltgutachten wird von den Behörden als plausibel eingeschätzt und die naturschutzfachliche Wertigkeit des Augustenbühls fachlich bestätigt. Aufgrund des hohen Konfliktpotenzials im Artenschutz und der extrem schwierigen Kompensation wurde aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht die Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan dringend empfohlen.“ (Dokumentation, S. 3)
Insbesondere die Untere Naturschutzbehörde betonte in ihrer Stellungnahme die hohe Bedeutung des Augustenbühls als Kernelement des Biotopverbunds und als Pufferzone zum besonders schützenswerten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet). Nach einer NATURA-2000-Vorprüfung können erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgebiet nicht ausgeschlossen werden. Der Augustenbühl mit seinen hochwertigen Böden diene als Lebensraum streng geschützter und teils stark gefährdeter Arten. (Dokumentation, Anhang II, S. 34) Schließlich würde eine Bebauung im Augustenbühl das Landschaftsbild stark verändern und ein Gebiet mit hohem Naherholungs- und Freizeitwert verloren gehen.
Darüber hinaus wurde deutlich, dass für die Landschaft entlang der Bergstraße eine Zersiedelung insbesondere für die im Norden und Süden befindlichen Flächen vermieden werden sollte, damit die Gemeinden nicht weiter zusammenwachsen.