BUND OV Dossenheim

Offenlage zu den Flächen "Gassenweg" und "Am Rebgarten"

Änderung des Flächennutzungsplans für Dossenheim

Informationen zum Bürgerbeteiligungsverfahren

Kaum wahrnehmbar findet seit dem 13.9. bis 18.10.2023 eine Offenlage zum neuen Flächennutzungsplan für Dossenheim und den Augustenbühl statt.

Der Nachbarschaftsverband Heidelberg - Mannheim bittet um Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zu den beiden noch im Flächennutzungsplan befindlichen Flächen im Augustenbühl Am Rebgarten (0,45 ha) und am Gassenweg (1,15 ha). 

Ergebnis der Bürgerbeteiligung vom Sommer 2022

Großes Interesse herrscht bei der Bürgerbeteiligungsveranstaltung im Martin-Luther-Haus  (Klaus Avanzini)

"Im Hinblick auf das Augustenbühl wurde sich in 210 Stellungnahmen für die Herausnahme der Fläche aus dem Flächennutzungsplan ausgesprochen. Dies wurde insbesondere mit dem Schutz von Natur und Landschaft (150 Stellungnahmen), Klimaschutz (132 Stellungnahmen), Naherholung (114 Stellungnahmen) und dem Artenschutz (102 Stellungnahmen) begründet. In 31 Stellungnahmen wurde sich für den Beibehalt der Fläche bzw. einer Teilfläche im Flächennutzungsplan ausgesprochen." (Begründung 2023, S. 9)

Erneute Möglichkeit zur Stellungnahme in der Offenlage vom 13. September bis 18. Oktober 2023

Jede Stellungnahme zählt.  (pixabay)

Da es sich hierbei um ein neues Verfahren handelt, zählen die bisherigen Stellungnahmen nicht mehr.

Wichtig: Schicken Sie Ihre Stellungnahmen erneut ab und beziehen Sie Ihre Argumente auf die beiden verbliebenen Flächen. Formulieren Sie die Stellungnahmen in einem sachlichen und höflichen Ton. Es ist in unserem Sinn, die Debatte in gegenseitigem Respekt zu führen. Das schließt insbesondere auch beleidigende Unterstellungen gegenüber Gemeinderätinnen und -räten aus.

Senden Sie diese an nachbarschaftsverband(at)mannheim.de

Blick in die beiden verbleibenden Flächen

Welche Informationen finden Sie hier?

Folgende Informationen finden Sie hier aufbereitet: 

Wichtig: Die beiden Flächen "Am Rebgarten" und "Gassenweg" werden in den aktualisierten Flächensteckbriefen zusammenfassend bewertet. Das bedeutet, hochwertige Besonderheiten einzelener Bereiche werden nicht transparent gemacht und sind als solche schwer zu beurteilen. 

Alle Bewertungen des Nachbarschaftsverbands Mannheim-Heidelberg sind als Zitate gekennzeichnet.


Bewertungen des Nachbarschaftsverbands Mannheim-Heidelberg

Gassenweg (1,15 ha)

Alte Streuobstbestände im Bereich Gassenweg  (Aranka Schön)

"Die 1,15 ha große Teilfläche im Osten ist über den „Gassenweg“ erschlossen und liegt zwischen Friedhof und „Korngasse“. Es handelt sich – abgesehen von den hochwertigen Bereichen direkt östlich des Friedhofs – um einen überwiegend geringwertigen Randbereich, der nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Erschließung überplant werden könnte, ohne dass größere negative Auswirkungen auf den Rest des Gebietes zu erwarten wären." (Begründung 2023, S. 3)

Am Rebgarten (0,45 ha)

Hochwertige Biotopstrukturen Am Rebgarten  (Aranka Schön)

"Der zweite Teilbereich liegt östlich der bereits einseitig erschlossenen Straße „Am Rebgarten“ und umfasst 0,45 ha. Der Bereich ist naturschutzfachlich überwiegend von mittlerer Wertigkeit. Im Süden der Fläche liegen z.T. hochwertige Biotopstrukturen vor." (Begründung 2023, S. 3)

Gesamtbewertung der verbliebenen Flächen im aktualisierten Flächensteckbrief

"Die seit 1982 im Flächennutzungsplan enthaltene Wohnbaufläche wurde im aktuellen Verfahren in ihrem Flächenumgriff deutlich reduziert. Im Ergebnis sind 1,6 ha für Wohnen vorgesehen. Sie ist aus städtebaulicher Sicht für eine zukünftige Wohnnutzung gut geeignet [hellgrün]. Aus Sicht der Umweltbelange ist die Fläche für eine bauliche Nutzung weniger günstig [orange] (vgl. Umweltgutachten Bioplan)." (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 5)

Umweltbezogene Restriktionen

Quer durch den Augustenbühl läuft die landschaftsplanerische Freiraumzäsur  (aus: aktualisiertem Flächensteckbrief, S.9)

Landschaftsplanerische Freiraumzäsur

Durch den kompletten Augustenbühl und im Besonderen in der Flächen Am Rebgarten verläuft die Landschaftsplanerische Freiraumzäsur.

Wasserschutzgebiet

Die Fläche Am Rebgarten befindet sich das Wasserschutzgebiet ZV GWV Eichelberg, Wilhelmsfeld, Zone IIIB.

Landschaftsplanerische Einschätzung

"Aus landschaftsplanerischer Sicht besteht aufgrund der hochwertigen Böden, der teilweisen Lage im Wasserschutzgebiet, der Strukturvielfalt, der hohen Bedeutung für den Artenschutz ein hohes Konfliktpotenzial. Hochwertige Bereiche liegen insbesondere direkt östlich des Friedhofs sowie im Südwesten vor und sollten erhalten bleiben. Die geringwertigen Randbereiche, an die bereits bebaute Gebiete angrenzen, könnten aufgrund der anthropogenen Vorbelastung und bestehender Erschließung überplant werden, ohne dass übermäßige negative Auswirkungen auf den Rest des Gebietes zu erwarten wären. Verringerung des Konfliktpotenzials gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan aufgrund deutlicher Reduzierung des Flächenumgriffs." (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 8f)

Schutzgut Pflanzen und Tiere

"Bestand: Kleinparzelliertes Nutzungsgemenge mit intensiven Nutzungen wie Weinbau, Feldgärten und Weiden. Zahlreiche Gehölzstrukturen. 

  • Schutzgebiete: Nördlich liegt in rund 180 m Entfernung das Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) „Bergstraße Dossenheim - Schriesheim“ (Europäisches Vogelschutzgebiet, Special Protection Area, SPA)
  • Artenschutz: Potenziell zu erwartende streng geschützte Arten der Artengruppen: Reptilien, Brutvögel, Fledermäuse (Gutachten BUND Ortsverband Dossenheim Nov. 2021: Nachweis der Arten Kleinabendsegler, Große Abendsegler, Gattung Myotis, Graues und Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Zwerg- und Mückenfledermaus)
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Untersuchung Vögel: Aus avifaunistischer Sicht westlicher Teilbereich und Flächen direkt östlich des Friedhofs sensibel aufgrund von Revierzentren in lockerem und dichtem Gehölzbestand. 
  • Biotope: überwiegend mittlere bis hohe Wertigkeit; sehr hochwertige Strukturen direkt östlich des Friedhofs sowie im Südwesten; geringe Wertigkeit in Randbereichen 
  • Biotopverbund: Lage im Kernraum Biotopverbund mittlerer Standorte. Westlicher Teilbereich liegt im „Flaschenhals im Biotopverbund“. 

Konflikt: Verlust von z.T. hochwertigen Biotopstrukturen. Hohes Konfliktpotenzial beim Artenschutz. Nördlich grenzt direkt Vogelschutzgebiet an. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung: Aufgrund der Nähe zum Natura2000-Vogelschutzgebiet besteht insbesondere bei der Artengruppe Vögel ein sehr hohes, bei der Artengruppe Fledermäuse ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential. Verringerung des Konfliktpotenzials gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan aufgrund deutlicher Reduzierung des Flächenumgriffs. 

Bewertung als ungünstig [rot]" (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 8)

Schutzgut Boden

 (Patricia Reister)

"Bestand: Geologische Einheit: Lösssediment (lokale Abschwemmmassen) 

Boden: Kolluvium, meist kalkhaltig, aus holozänen Abschwemmmassen (westl. Teilbereich), Rigosol aus lössreichen Fließerden (östl. Teilbereich) 

Bodenbewertung:

  • hohe Bedeutung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit
  • mittlere/hohe Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf 
  • hohe/sehr hohe Bedeutung als Filter und Puffer für Schadstoffe 

Konflikt: Verlust hochwertiger Böden. 

Bewertung als wenig günstig [orange]" (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 8f)

Schutzgut Wasser

"Bestand: Hydrogeologische Einheit: Lösssedimente (westl. Teilbereich); Verwitterungs- und Umlagerungsbildung (östl. Teilbereich) Geringe Bedeutung für die Grundwasserneubildung. Westlicher Teilbereich: Lage im Wasserschutzgebiet „ZV GWV Eichelberg, Wilhelmsfeld“, Zone IIIB 

Konflikt: Durch die Versiegelung ist mit einem erhöhten Oberflächenabfluss und einer Verringerung der Grundwasserneubildung zu rechnen. Potenzielle Gefahr für Grundwasser bei Eingriff in Grundwasser führende Schichten. Hohes Gefährdungspotential des Grundwassers gegenüber Verunreinigungen, teilweise Lage im Wasserschutzgebiet

Bewertung als geeignet [gelb]" (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 7)

Schutzgut Klima/Luft

"Bestand: Fläche grenzt an Kaltluftentstehungsgebiet mit mäßig bis guten Abflussbedingungen sowie Freifläche mit hoher klimatisch-lufthygienischer Ausgleichsfunktion. 

Konflikt: Durch ausschließlich randliche Bebauung nur geringe Beeinträchtigung von Kaltluftentstehungsgebiet und von Freifläche mit hoher Ausgleichsfunktion.

Bewertung als geeignet [gelb]" (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 8)

Anmerkung: Durch eine Bebauung der verbliebenen Flächen „Am Rebgarten“ und „Gassenweg“ würde die herabfließende Kaltluft aus den Augustenbühl darin gehindert, in den darunter liegenden Ort zu fließen. Das Augustenbühl als Kaltluftentstehungsgebiet und Kaltluftschneise hat für die angrenzenden Wohnbereiche Dossenheims herausragende Bedeutung. Sowohl in funktionaler als auch in formaler Hinsicht ist ein ‚Ausgleich‘ des Wegfalls dieser Klimafunktion nicht möglich. (Vgl. Ergebnisse der Beteiligung, S. 10)

 


Empfehlung für den Erhalt der Streuobstbestände

Selbst Im Falle einer Bebauung empfiehlt das landschaftsplanerische Fachkonzept den Erhalt der Streuobstbestände, was deren Hochwertigkeit eindrucksvoll bestätigt: 

"Das landschaftsplanerische Fachkonzept empfiehlt im Bereich des Augustenbühls den dauerhaften Erhalt hochstämmiger Obstbäume für den Arten- und Biotopschutz, die landschaftsgerechte Einbindung der Siedlungsflächen sowie den Schutz überörtlich bedeutsamer Naherholungsbereiche. Die Wohngebietsränder im Norden von Dossenheim sollen unter Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände abschließend gestaltet werden." (Begründung 2023, S. 12) 

Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Landwirtschaft und Naturschutz

"Gerade auch durch das hohe Konfliktpotenzial im Bereich des Artenschutzes und der extrem schwierigen Kompensation im Schutzgut Tiere und Pflanzen, sowie Boden und Biotopflächen, empfiehlt sich aus naturschutfachlicher und –rechtlicher Sicht dringend der komplette Verzicht auf die Flächen." (frühzeitige Anhörung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, 07.09.2022)

Ergebnis der vertiefenden Betrachtung der umweltfachlichen Belange

Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim

"Im Ergebnis ist eine vollständige Bebauung des Augustenbühls so gut wie ausgeschlossen. Gemäß Gutachten ist das Gebiet „unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter […] größtenteils als ungeeignet und hochempfindlich gegenüber einer Bebauung anzusehen' (Bioplan 2021, S. 21) und es wird empfohlen 'das Gebiet möglichst umfassend aus der Planung zu nehmen' (Bioplan 2021, S. 22). Eine vollständige Bebauung wäre – vor allem durch den Eingriff in die Schutzgüter Pflanzen und Tier sowie Boden – naturschutzrechtlich nahezu nicht kompensierbar (Kompensationsdefizit von rund 2,2 Mio. Ökopunkten). 

Auch eine Teilbebauung sollte möglichst vermieden werden, da das Gebiet 'überwiegend aus mittel- bis sehr hochwertigen Strukturen [besteht], die je nach Lage, Zuschnitt und Größe auch bei einer Teilbebauung beeinträchtigt würden. […] 

Bei einer möglichen kleinteiligen Bebauung sollte der Erhalt der Erholungs-, Klima- und Biotopkomplexfunktionen berücksichtigt werden und eine Fragmentierung des Raums vermieden werden." (Begründung 2023, S. 6)

Widersprüche

Die aktualisierten Flächensteckbriefe enthalten einige widersprüchliche Einschätzungen.

Herabstufung der Wertigkeit in der Biotopverbundkarte

Biotopverbundkarte vom 29.11.2019 (links) und 28.07.2023 (rechts)  (Screenshots vom Daten- und Kartendienst der LUBW)

Widerspruch: Die Biotopverbundkarte wurde entgegen der Darstellung am 29.11.2019 in der Gemeinderatssitzung (Screenshot LUBW), die auch Grundlage für die Bewertung im Umweltgutachten war, im Bereich Gassenweg jetzt verändert. (Screenshot LUBW am 28.07.2023)

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich des Eingriffs

"Erhalt der Erholungs-, Klima- und Biotopkomplexfunktion, insb. der hochwertigen Gehölzbestände im Südwesten und direkt östlich des Friedhofs sowie Sicherung entsprechender Abstände in Form von Freiflächen (z.B. Gärten) als Pufferfunktion. Sehr gute Ein- und Durchgrünung des Wohngebietes" (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 9) 

Widerspruch: Eine Entwicklung gemäß dieser Vorgaben kann nicht für den in der öffentlichen Diskussion viel zitierten bezahlbaren Wohnraum geeignet sein.

"Ein hoher Ausgleichsbedarf ist durch den Eingriff in die Schutzgüter Pflanzen & Tiere sowie Boden zu erwarten. Eine abschließende Bewertung und Prüfung des Eingriffs/Ausgleichs hat auf nachgelagerter Ebene zu erfolgen." (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 9)

Widerspruch: Erst im Falle eines teuren Bebauungsplanes werden diese Konflikte näher behandelt, sodass finanzielle Abwägungen heute noch nicht vorgenommen werden können. 

"Verringerung des Konfliktpotenzials gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan aufgrund deutlicher Reduzierung des Flächenumgriffs." (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 9)

Widerspruch: Die Faktenlage zeigt ein hohes Konfliktpotential im Bereich Artenschutz.

"Die geringwertigen Randbereiche, an die bereits bebaute Gebiete angrenzen, könnten aufgrund der anthropogenen Vorbelastung und bestehender Erschließung überplant werden, ohne dass übermäßige negative Auswirkungen auf den Rest des Gebietes zu erwarten wären." (aktualisierter Flächensteckbrief 2023, S. 8f)

Widerspruch: Die Einschätzung widerspricht den Erkenntnissen über die Randeffekte wie Lichtverschmutzung und Lärmbelastung, die negative Auswirkungen auf das angrenzende Vogelschutzgebiet haben. Auch Rodungen im Randbereich haben durch den Wegfall von hochwertigen Habitatstrukturen Rückwirkungen auf den Artenschutz.

 (Patricia Reister)

Aktualisierte Flächensteckbrief

Hier finden Sie die aktualisierten Flächensteckbriefe zur Offenlage im Herbst 2023. 

Begründung zur Offenlage

Hier finden Sie die Begründung des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim zur Offenlage im Herbst 2023. 

Betrachtung der umweltfachlichen Belange

Hier finden Sie die vertiefende Betrachtung umweltfachlicher Belange, die Bioplan - Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR - im Auftrag des Nachbarschaftsverbands Heidelberg - Mannheim erstellt hat.

Dokumentation der Ergebnisse der Beteiligung

Hier finden Sie die Dokumentation der Ergebnisse der Beteiligung 2022.