BUND OV Dossenheim

FAQ zu Windkraft in Dossenheim

FAQ zur Versachlichung der Diskussion

Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass es in der Diskussion um mögliche Windenergienanlagen in Dossenheim an Sachlichkeit mangelt, insbesondere bei den Themen Arten- und Naturschutz viele Falschinformationen und Simplifizierungen kursieren sowie viele offene Fragen im Raum stehen. Daher bieten wir als Beitrag zur Versachlichung der Diskussion ein umfangreiches FAQ an. 

Die Sammlung der Fragen des vorliegenden FAQ (Frequently Asked Questions) zum Thema Windkraft in Dossenheim ist eine maßgeblich auf dem gemeinsamen Positionspapier von BUND und NABU, den Leitfäden der LUBW, den Publikationen des Dialogforums Energiewende und Naturschutz basierende Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen. Sie wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.

Wie hängen Klima- und Biodiversitätskrise zusammen?

Klimakrise und Biodiversitätskrise hängen miteinander zusammen, bedingen und verstärken sich gegenseitig, weshalb keine der Krisen isoliert betrachtet werden sollte. Ohne Klimaschutz wird die Biodiversität weiter zurückgehen, ein fehlender Artenschutz senkt dagegen die Pufferwirkung der Natur und verstärkt den Klimawandel. Entsprechend sind für den BUND und den NABU Klima- und Biodiversitätskrise gleichrangig, wie beide Verbände in ihrem gemeinsamen Positionspapier betonen. Entsprechend stellen der Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt gleichrangige Ziele für beide Naturschutzverbände dar. Auf lokaler Ebene unterstützen wir den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien und distanzieren uns ausdrücklich von dem sogenannten St. Florians-Prinzip („Nicht in meinem Blickfeld“).

Als bedeutende Volkswirtschaft hat Deutschland eine große Verantwortung für den Ausbau erneuerbarer Energien. Das Jahr 2023 hat nochmals gezeigt, wie gefährlich und existenzbedrohend die Klimakrise ist. Die Energiewende geht nicht schnell genug voran. Vor diesem Hintergrund halten wir den Ausbau der Windenergieanlagen für dringend erforderlich.

Wir erachten jedoch auch Energieeinsparungen, mit denen Ressourcen geschont und Kosten gesenkt werden, für eine langfristige Energieversorgung und das Gelingen der Energiewende als essentiell und begrüßen private wie auch institutionelle Maßnahmen hierzu.

Wie kann ein naturverträglicher Ausbau der Windenergie gelingen?

Wie alle anderen Formen der Energieerzeugung ist auch die Windenergie mit Eingriffen in Natur, Landschaft und Umwelt verbunden. Daher ist ein naturverträglicher Ausbau und Betrieb der Windenergieanlagen, der insbesondere das Risiko für Vogel- und Fledermausschlag, Störeffekte auf Rast- und Brutvögel sowie Störungen der Migration von Vögeln und Fledermäusen so weit wie möglich minimiert, zu gewährleisten.

Daher entscheidet an erster Stelle die Standortwahl über die Natur- und Umweltverträglichkeit einer Windenergieanlage. Wir sehen die Regionalplanung der Metropolregion Rhein-Neckar als Trägerinnen des Teilregionalplans Windenergie und auch die Kommunen in der Pflicht, im Interesse eines schnellen und naturverträglichen Ausbaus der Windenergie in der jetzt anstehenden Ausbauphase die Standorte mit der höchsten Windhöffigkeit und den geringsten naturschutzfachlichen Restriktionen auszuweisen und sich dabei mit den angrenzenden Kommunen abzustimmen. Möglichst früh im Verfahren sind die Standorte transparent zu machen.

Hierbei besteht auch die Notwendigkeit, den Wald in die Flächensuche für den Windkraftausbau mit aufzunehmen, da Baden-Württemberg mit 38% Waldanteil ein vergleichsweise waldreiches Bundesland ist. Dabei sind die Waldflächen bezüglich ihrer ökologischen Wertigkeit zu differenzieren. Intensiv bewirtschafteter Forstwald mit Fichtenbeständen, der oftmals vom Borkenkäfer bereits geschädigt ist, eignet sich naturschutzfachlich eher für Windkraftausbau als ökologisch hochwertiger, alter und artenreicher Laub- und Mischwald. Ebenso ungeeignet sind vom Forst bereits mit zukunftsfähigen, klimaresistenten Bäumen bestockte Waldflächen. Ein Eingriff in ökologisch hochwertige Wälder ist naturschutzfachlich ungemein größer und daher schwieriger auszugleichen.

Welche Rolle spielt der Arten- und Naturschutz beim Ausbau der Windenergie?

Die Neuerungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind folgenreich – sie sollen den Ausbau der Windenergie beschleunigen, zum Beispiel durch die bundesweite Vereinheitlichung artenschutzrechtlicher Prüfstandards für kollisionsgefährdete Vögel. Nach wie vor sollten jedoch beim Ausbau der Windenergie die Belange des Natur- und Artenschutzes, insbesondere des Vogel- und Fledermausschutzes, nach europäischem Recht sowie nach dem Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden.

Die individuelle Erfassung und Prüfung am konkreten Standort ist unerlässlich, eine strategische Umweltprüfung ohne gesonderte Bestandserfassungen, wie sie im Osterpaket zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung von der Bundesregierung für ausgewiesene Erneuerbare-Energien-Gebiete (EE) sowie Netzgebiete als ausreichend erachtet wurde, sehen wir als BUND Ortsverband Dossenheim als erheblichen Mangel an. Die strategische Umweltprüfung basiert auf vorhandenen Daten, deren Qualität und Verfügbarkeit je nach Region signifikant variieren können und somit zu erheblichen Unterschieden in der Qualität und Aussagekraft der Prüfung führen. Das Ziel des Osterpakets, eine Beschleunigung der Verfahren zu ermöglichen, erachten wir als berechtigt und sinnvoll, sofern der Naturschutz dabei nicht aus den Augen verloren wird. Auch darf Beschleunigung nicht als Vorwand genutzt werden, um unliebsame Standards im Natur- und Artenschutz beiseite zu schaffen. Gleichzeitig kritisieren wir, wie im gemeinsamen Positionspapier von NABU und BUND dargelegt wird, ausdrücklich die missbräuchlich (d.h. vorgeschobene) Instrumentalisierung von Naturschutzargumenten mit dem Ziel, den Ausbau der Windenergie per se zu verhindern.

Wie läuft das Verfahren konkret ab?

Das Verfahren zur Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen ist komplex und verläuft, sofern der Zeitplan eingehalten und nicht erst nach der Veröffentlichung des Teilregionalplan begonnen wird, in mehreren Schritten.

Der Gemeinderat von Dossenheim hat am 25.07.2023 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Windkraftpotentiale ermittelt und die Umsetzbarkeit von Windenergieanlagen auf Dossenheimer Gemarkung geprüft werden sollen. Der Regionalverband hat in seiner Versammlung am 15. Dezember 2023 die Flächen um den Weißen Stein in die sogenannte Suchkulisse für Windkraftvorranggebiete aufgenommen. Nach der regionalen Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg müssen im baden-württembergischen Teil der Metropolregion Rhein-Neckar 1,8% der vorhandenen Fläche für die Windenergie bereitgestellt werden. Im ersten Quartal 2024 erfolgt mit der ersten Offenlage ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt mit öffentlicher Auslegung im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung. Am 31. Januar 2024 veranstaltete die Gemeinde Dossenheim eine Informationsveranstaltung zum Thema.

Parallel dazu erfolgt die Vorbereitung und anschließende Ausschreibung der Flächen und die Vergabe an den Projektierer, der nach erfolgtem Zuschlag ein Umweltgutachterbüro mit der Umweltverträglichkeitsprüfung beauftragt. Hierfür gelten die Untersuchungshinweise der LUBW. Bei den Vögeln sind beginnend ab Februar/März mindestens sechs Begehungen tagsüber und zwei Begehungen nachts nötig. Bei den Fledermäusen sind u.a. umfangreiche akustische Erfassungen sowie Netzfänge und ggf. Telemetrie erforderlich, um belastbare Aussagen zum Konfliktpotential treffen zu können und daraus geeignete Maßnahmen zu konzipieren, so dass der Bau und Betrieb eines Windparks möglichst naturverträglich erfolgen kann.

Sofern die Ergebnisse Anfang 2025 vorliegen sollen, müssten die ersten Begehungstermine für eine Einhaltung der Methodenstandards bereits Ende Februar 2024 erfolgen. Hierbei ist gerade im Hinblick auf die Erfassungen der Fledermäuse der Befund der Fledermauserfassung von Dr. Andreas Arnold aus dem Jahr 2017 (S. 21) zu berücksichtigen, der bei seiner Erfassung am Weißen Stein die Rufaufnahmen der Batcorder trotz fachgerechter Installation nicht verwerten konnte. Ein Einfluss des Funkturms ist hier nicht auszuschließen. Ein entsprechender Befund würde massive Verzögerungen im Verfahren mit sich bringen und sicherlich nicht zur Akzeptanzsteigerung der Daten beitragen. Entsprechend ist durch Vorprüfungen zu gewährleisten, belastbare Daten zu erhalten.

Welche Untersuchungen zu den unterschiedlichen Tiergruppen sind im Rahmen der Standortprüfung vorzunehmen?

Die BNatSchG-Novelle enthält eine abschließende Liste mit 15 als kollisionsgefährdet geltenden Vogelarten, die durch Kollision mit den Rotorblättern oder Masten verenden können. Für das Bundesland BW gibt es zudem 10 als kollisionsgefährdet geltende Fledermausarten, und 12 als störempfindlich geltende Brutvogelarten, die z.B. in ihrem Brutverhalten durch die Windenergieanlage (WEA) gestört werden.

Ein zentraler Aspekt der artenschutzrechtlichen Prüfung ist die Signifikanzprüfung. Das bedeutet, es wird geprüft, inwiefern das Tötungsrisiko der Individuen einer Art im Umkreis einer WEA erhöht ist. Man spricht hierbei von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko (seT). Im Zuge der Standardisierung werden nur noch jene kollisionsgefährdeten Arten auf ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko untersucht, die auf einer abschließenden Liste stehen. Die Prüfung störempfindlicher Arten, von Zug- und Rastvögeln, Haselmäusen, Fledermäusen und weiterer Arten, die bereits vor der Gesetzesnovelle abgeprüft werden mussten, bleibt von den Standardisierungen unberührt – hier wird weiterhin nach den alten Regelungen geprüft. Zudem gibt es auch keine Änderung der Signifikanzprüfung, wenn Ansammlungen (wie Kolonien, Brut- und Rastgebiete sowie Schlafplatzansammlungen) von kollisionsgefährdeten oder störungsempfindlichen Brut- und Rastvogelarten oder Vogelzüge von der WEA betroffen sind.

Für die vorkommenden kollisionsgefährdeten Arten wurden artspezifische Prüfbereiche (auch „Prüfradien“) festgelegt. Das bedeutet, dass je nach Art individuell festgelegte Radien gelten, in denen das Tötungsrisiko untersucht wird. Liegt ein Brutplatz einer der gelisteten Arten innerhalb der festgelegten Prüfradien, folgen daraus unterschiedliche Maßnahmen. Sofern im Verfahren schlussendlich behördlich die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung festgestellt werden, müssen für Artenhilfsprogramme ausreichende Finanzmittel und Flächen bereitgestellt werden. Dies kann zwar über eine Zahlung in nationale Artenhilfsprogramme bewerkstelligt werden, vorzuziehen ist jedoch parallel zur Suche nach Vorranggebieten für die Windenergie und den Ausbau der WEA auch ausreichend große Flächen für Artenhilfsprogramme zu ermitteln und als solche auszuweisen.

Grundsatz: Lieber direkt vertiefte Untersuchungen als Verzögerungen durch Nachkartierungen

Um Zeitverzögerungen durch nachträglich nötige Kartiergänge zu vermeiden (jede Nachkartierung erfordert ein zusätzliches Jahr Planungszeit) sollten die Untersuchungen lieber dem Grundsatz folgen, direkt vertiefte Untersuchungen vorzunehmen.

Der Anteil der Kosten der naturschutzfachlichen und -rechtlichen Prüfungen an den Gesamtkosten einer Windkraftanlage ist selbst bei sehr weitreichenden und vertiefenden Untersuchungen gering und im Hinblick auf die allgemeine Akzeptanzsteigerung und den raschen Ausbau der Windenergieanlagen äußerst zielführend.

Welche windkraftsensiblen Arten sind am Weißen Stein dokumentiert bzw. erwartbar?

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind am Weißen Stein mehrere windkraftsensible Arten dokumentiert bzw. erwartbar.

Wanderfalke  (Wolfgang Fischer)

Seit Jahren ist das Brutvorkommen des als kollisionsgefährdet eingestuften Wanderfalken auf dem Fernmeldeturm des Weißen Steins dokumentiert. Daraus ergibt sich, basierend auf den Hinweisen zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen vom Februar 2021, zwingend die „Einhaltung eines Mindestabstands von 1.000 m zu den Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ sowie ein „Freihalten der häufig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore (Prüfradius 2.000 m)“. Entsprechend ergibt sich die zwingende Notwendigkeit einer methodisch korrekten Habitatpotentialanalyse mit dem Prüfradius von 2.000m.

Bei den Fledermäusen sind gegen Lebensraumverlust unter anderem die besonders empfindlichen Arten Bechsteinfledermaus und Braunes Langohr erwartbar.

Die waldbewohnende Bechsteinfledermaus ist in Bezug auf ihre Sommer- und Winterquartiere eine sehr ortstreue Art mit kleinräumigen Jagdhabitaten. Sie steht in der Roten Liste Deutschlands und Baden-Württembergs in der Kategorie 2 und gilt als stark gefährdet und ist im FFH-Anhang II und IV gelistet. Die Bechsteinfledermaus zählt zu den sogenannten Verantwortungsarten. Das bedeutet: Die Bundesrepublik Deutschland trägt für den Erhalt und den Schutz dieser Art eine besondere Verantwortung, da ein besonders großer Anteil der Weltpopulation in Deutschland lebt.

Braunes Langohr  (Gunnar Hanebeck)

Das waldbewohnende Braune Langohr, dessen Jagdgebiete im Sommer meist im Umkreis von 500m um ein Quartier liegen, ist im FFH-Anhang IV gelistet, steht auf der Roten Liste Deutschlands und Baden-Württembergs in der Kategorie 3 (gefährdet).

Diese beiden kleinräumig jagenden Arten mit geringeren Aktionsräumen können unter Umständen einen Totalverlust ihres Lebensraumes erleiden. Entsprechend empfiehlt die LUBW in ihren Hinweisen zur Untersuchung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagenbesonders in Waldgebieten die telemetrische Verfolgung von Einzeltieren”. Die sei “häufig die einzige Methode, um die tatsächliche Nutzung von Baumquartieren zu ermitteln. Die Kenntnis der Quartiernutzung ist zur Beurteilung der Eingriffswirkungen unabdingbar.” “Ist mit dem Auftreten kleinräumig jagender Fledermausarten wie Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr oder Nymphenfledermaus (vgl. Tab. 3, Spalte 5 im Anhang) zu rechnen und sind essentielle Jagdhabitate dieser Arten zu erwarten, die durch das Vorhaben in so erheblicher Weise beeinträchtigt werden können, dass sie ihre Funktion einbüßen, so wird eine Raumnutzungstelemetrie zur Ermittlung dieser Jagdhabitate erforderlich. Ob eine erhebliche Beeinträchtigung der Jagdhabitate vorliegt, muss im Einzelfall entschieden werden und hängt sowohl von der Habitatausstattung, als auch von der betroffenen Art ab. Grundsätzlich sind erhebliche Beeinträchtigungen eher bei Realisierung größerer Windparks mit einem Flächenbedarf von mehreren Hektar als bei Einzelanlagen zu erwarten. Eingriffe in strukturreichen, alten Laubwäldern wiegen tendenziell schwerer als Eingriffe in weniger wertvollen Habitaten.”

Daher kommt insbesondere für die empfindlichen Waldarten eine herausragende Bedeutung der kleinräumigen Standortauswahl der WEA zu (Mikrositing). Ein Eingriff in ökologisch hochwertigen, alten und artenreichen Laub- und Mischwald wiegt wesentlich schwerer als Standorte im intensiv bewirtschafteten Forstwald mit hohem Fichtenbestand.

Möglicherweise kann es bei ziehenden Fledermäusen zu Konflikten kommen, welche zu den Zugzeiten die erste Hangkante entlang der Bergstraße bevorzugt als Leitlinie nutzen. So wurden hier im Herbst bereits zahlreiche Große Abendsegler auf dem Weg in den Süden dokumentiert.

Für andere Fledermausarten besteht zusätzlich ein Kollisionsrisiko im Bereich der Rotoren. Besonders betroffen sind Arten wie die Zwergfledermaus, der Große Abendsegler oder der Kleinabendsegler. Über nächtliche Abschaltungen zu Zeiten der höchsten Fledermausaktivität lässt sich das Kollisionsrisiko der dort vorkommenden Arten erheblich reduzieren. Die für den Schutz der Fledermäuse erforderlichen Abschaltungalgorithmen werden in der Regel über ein zweijähriges Gondel-Monitoring entwickelt, in dem die tatsächliche Fledermausaktivität in Gondelhöhe ermittelt wird.

Wie viele Windräder werden am Weißen Stein errichtet?

Der Höhenzug des Weißen Stein erstreckt sich auf drei Gemarkungen: Schriesheim im Norden, Heidelberg im Süden in Richtung Hoher Nistler und Heidenknörzel sowie  Dossenheim im breiten Band von West nach Ost.

Auf Heidelberger Gemarkung werden auf dem Höhenzug in Richtung Heidenknörzel beginnend ab dem Grenzweg im Abstand von je 500 m fünf Standorte untersucht.

Die genaue Anzahl sowie die genauen Standorte auf der Gemarkung Dossenheim sind noch nicht öffentlich bekannt.

Wo befinden sich die genauen Standorte?

Die aufgrund der Windhöffigkeit möglichen Standorte (hellblau) zählen zu den Schwerpunktflächen der Kategorie B (hellgrün)  (Dialogforum Energiewende und Naturschutz)

Die genaue Anzahl sowie die genauen Standorte auf der Gemarkung Dossenheim sind noch nicht öffentlich bekannt.

Die Flächen um den Weißen Stein zählen zu den als Schwerpunktflächen der Kategorie B definierten Bereiche, d.h. auf Grundlage der am 18.08.2023 bei der LUBW hinterlegten Daten aller windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten erfolgte die Einstufung durch drei nachgewiesene Arten die Bewertung als „hochwertiger“ Bereich. Aus Sicht der Landesverbände von NABU und BUND sind sie von der Windenergie freizuhalten. Es handelt sich hierbei also um Flächen, die bezüglich der Windhöffigkeit geeignet sind, allerdings Flächenrestriktionen vorweisen, das bedeutet: Es bestehen aufgrund von Artenschutz sowie Natur- und Landschaftsschutz Konfliktrisiken.

Das Fledermaussensibitätsraster auf der Karte des Dialogforums Energiewende und Naturschutz bewertet das Konfliktpotenzial bezüglich Lebensstättenverlusten von Fledermäusen in den Bereichen um den Weißen Stein basierend auf den Habitatmodellen von 12 Fledermausarten als hoch bis sicher. Je höher die Kategorie ist, desto mehr Arten finden dort ein geeignetes Habitat. Die Kategorie “sicher” besteht aus bekannten Quartierdaten, bei denen je nach Quartierart und Anzahl der Tiere andere Abstandsflächen angesetzt wurden. Eine Überprüfung der Modellberechnung kann dann im Rahmen methodisch valider Kartierungen erfolgen.

Über welche Wege erfolgen die Baustellenzufahrten?

Für die Zuwegung sollten die kürzesten möglichen Wege genutzt werden. Je nach Standort wird die Baustellenzufahrt über Dossenheim oder den Parkplatz Langer Kirschbaum erfolgen. Grundsätzlich sollten die Eingriffe und Störungen beim Trassen- und Anlagenbau minimiert werden, d.h. vorhandene Zuwegungen und die Möglichkeit des Schräg- und Vertikaltransports der Rotorblätter genutzt werden. Auch die Verwendung von Recyclingbeton für die Fundamente, unterirdische Trassenanbindung und Just-in-Time Anlieferungen tragen hierzu bei. Dabei ist es gängige Praxis, die für den Bau der Windenergieanlagen auf 4,5 m Breite ertüchtigten Waldwege anschließend auf das vorherige Maß zurückzubauen.

Welche Fläche benötigt ein Windrad?

Eine Windkraftanlage benötigt durchschnittlich etwa 1 Hektar, der sich etwa zu gleichen Anteilen auf 0,5 Hektar als Arbeits- und Lagerfläche während des Baus und 0,5 Hektar für die Betriebsphase ausdifferenziert. Der genaue Flächenbedarf hängt jedoch von der Lage der WEA und insbesondere von der Zuwegung ab. Standortabhängig ist auch die ökologische Wertigkeit der jeweiligen Fläche, die im Einzelfall zu bewerten ist. Die für die Bauphase benötigte Waldfläche wird nach Abschluss der Baumaßnahmen nur teilweise wieder aufgeforstet oder rekultiviert. Prinzipiell sollten die Eingriffe in den Wald auf das absolut notwendige Maß beschränkt und entsprechende Freiflächen insbesondere in der Bauphase (z.B. vorhandene Waldwege, Wegeränder, sonstige Freiflächen) berücksichtigt werden.

Wie hoch ist das Konfliktpotential am Weißen Stein?

Die aufgrund der Windhöffigkeit möglichen Standorte (hellblau) zählen zu den Schwerpunktflächen der Kategorie B (hellgrün)  (Dialogforum Energiewende und Naturschutz)

Die Einstufung der Flächen im Dossenheimer Wald als Schwerpunktvorkommen der Kategorie B lässt ein erhöhtes Konfliktpotential vermuten, weshalb die Landesverbände von BUND und NABU zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Position vertreten, dass Flächen in diesen Kategorien von WEA ausgespart werden sollten.

Das tatsächliche Konfliktpotential der einzelnen Standorte lässt sich dabei nur auf Grundlage einer detaillierten Prüfung abschätzen. Daher fordern wir als BUND OV Dossenheim gründliche Prüfungen und eine Einbeziehung der lokalen Naturschutzverbände, um relevantes Wissen frühzeitig in den Prozess einzubringen. Im Sinne einer echten Bürgerbeteiligung sollten die Untersuchungsergebnisse frühzeitig transparent gemacht und die Naturschutzverbände in das Prüfverfahren aktiv einbezogen werden. So könnten auch Daten zu den Revieren nicht-windkraftsensibler, jedoch durch das BNatSchG streng geschützter Arten, wie z.B. Raufuß- und Sperlingskauz, einbezogen werden, um im Falle nötiger Kompensationsmaßnahmen vor Ort für erweiterte Artenhilfsprogramme genutzt zu werden.

Ein Verfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen, auch am Weißen Stein, ist komplex. Dabei werden standortgebunden verschiedene Schutzgüter abgewogen. Daher distanzieren wir uns ausdrücklich von jeglicher Form von Populismus und vorgefertigten Schwarz-Weiß-Argumentationen. Insbesondere von den Gegnern, aber auch von den Befürwortern der Windkraft erwarten wir sachliche und fundierte Beiträge zur Diskussion.

Können Abschaltalgorithmen und Vogelerkennungssysteme die Konfliktpotentiale aufheben?

Zur Konfliktminimierung steht ein wachsendes Potential von technischen Überwachungs- und Abschaltsystemen an Windenergieanlagen zur Verfügung. Vogelerkennungssysteme können ein probates Mittel darstellen, um das Tötungsrisiko unter eine bestimmte Signifikanzschwelle zu senken. Gleiches gilt für Abschaltalgorithmen zum Schutz von Fledermäusen, die zwischenzeitlich bei neuen Vorhaben Standard sind. Gerade im Hinblick auf den entlang der Bergstraße stattfindenden Fledermauszug - von Dr. Andreas Arnold 2017 für Mücken- und Rauhautfledermaus für den Steinbruch Leferenz untersucht - sind Abschaltalgorithmen wichtige Instrumente zur Konfliktminimierung.

Kritisch ist jedoch in diesem Zusammenhang die Festlegung der Zumutbarkeitsgrenze der Ertragseinbußen von 6% bzw. 4% (nach §45b Abs. 9 BNatSchG), die gerade bei “schlecht gewählten Standorten” mit eigentlich aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Hinsicht hohen Abschaltzeiten diese obsolet machen. Daher sind in der jeweiligen Anlagengenehmigung entsprechend der Gefährdung windenergiesensibler Arten Monitoringmaßnahmen und Abschaltverpflichtungen über die gesamte Betriebsdauer zur Auflage zu machen. Technische Lösungen sind standortspezifisch optimiert einzusetzen und dürfen eben nicht durch Zumutbarkeitsgrenzen bei Ertragseinbußen von 6% bzw. 4% (nach §45b Abs. 9 BNatSchG) beschränkt werden.

Welchen Einfluss haben kleine Standortverschiebungen?

Geringfügige Standortverschiebungen um wenige Meter werden mitunter zur Optimierung von Grundstücksnutzungen, Wegeanbindung oder baurechtlichen Abstandsflächen notwendig. Sie können jedoch einen großen Einfluss auf die Nutzung bestehender Straßen und Wege für die Andienung haben, sodass die Eingriffe für die Bauphase geringer ausfallen und sensible Bereiche geschont werden können. So kann das Konfliktpotential insbesondere in Bezug auf den Lebensraumverlust in Altholzbeständen. vermindert werden. Sofern davon auszugehen ist, dass die Vorkommen an bestimmte (dauerhafte) Strukturen wie Spechthöhlen, Rindenspalten etc. gebunden sind, sollte dies bereits auf Ebene der Vorplanung berücksichtigt werden, beispielsweise durch die Erhaltung eines Baumes mit entsprechenden Strukturen.

Auch vor der Betriebsphase können vorgenommene kleinere Standortverschiebungen als Anpassungen an in den Kartierungen festgestellte Flugkorridore von Rotmilanen, Wespenbussard oder Wanderfalken zu einem verminderten Konfliktpotential führen. Grundlage hierfür sind jedoch von Anfang an umfassende Prüfungen in der Planungsphase. Insbesondere Raumnutzungsanalysen bei Vögeln und Raumnutzungstelemetrien bei Fledermäusen, aber auch die Kartierung von Spechthöhlen und Rindenspalten stellen hierfür wichtige Untersuchungsmethoden dar.

Inwieweit profitieren die Bürgerinnen und Bürger von Dossenheim vom Betrieb der WEA auf dem Weißen Stein?

Absehbar ist bereits jetzt, dass die Windenergieanlagen auf den gemeindeeigenen Flächen - Flurstücknummer 4097 und 4098 - liegen werden. Die Gemeinde Dossenheim erhält also im Falle einer Errichtung vom Betreiber eine jährliche Pacht. Diese beträgt in der Regel zwischen 50.000 und 150.000 Euro pro Windrad und Jahr.

Inwiefern darüber hinaus den Bürgerinnen und Bürgern als Sonderform der Bürger*innenbeteiligung die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung gewährt wird, ist bislang noch nicht bekannt. Grundsätzlich wäre dies durch die Gründung einer Genossenschaft, einer Beteiligung an Fonds oder auch Genussrechte wie vergünstigte Stromtarife für Anwohner*innen möglich, die sich so an Windenergieanlagen, die in der unmittelbaren Umgebung gebaut werden, beteiligen können. Dies kann das Interesse und die Akzeptanz steigern sowie die Finanzierung von Windenergieanlagen sichern.