Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.

Logo

Liebe Aktive im BUND Dossenheim, Mitglieder, Förderer und Freunde,
willkommen zu unserem BUNDbrief!

In unserem Sonderbundbrief im Juni haben wir Sie über die nächsten Schritte im Vorfeld der Entscheidung über den Augustenbühl informiert. Bis zum 5. August läuft nun die Frist, in der wir alle Stellungnahmen abgeben und uns damit aktiv einbringen können. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Bürgerbeteiligung. Jede Stellungnahme zählt!

Als Hilfestellung beim Verfassen der Stellungnahmen möchten wir Ihnen heute eine Übersicht unserer Argumente zukommen lassen, an denen Sie sich gerne orientieren können.  

Ihr BUND Dossenheim

 
Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung am 4. Juli 2022, 19 Uhr im Martin-Luther-Haus

Die Verwaltung der Gemeinde Dossenheim und der Nachbarschaftsverband luden zu einer Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung am 4. Juli 2022, 19 Uhr, im Martin-Luther-Haus ein. In der von vielen Interessierten besuchte Bürgerinformationsveranstaltung im Martin-Luther-Haus brachten wir uns als BUND gemeinsam mit dem Augustenbühl e.V. aktiv in die Diskussion ein, um zu Beginn der Frist, in der die Stellungnahmen eingereicht werden können, noch einmal auf die zentralen Argumente für eine Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan aufmerksam zu machen. Gemeinsam formulierten wir vier Fragen, die Mängel und Auslassungen des Umweltgutachtens sowie des Innenentwicklungskonzepts kritisch aufgriffen. Diese Fragen möchten wir Ihnen als Grundlage für Ihre Stellungnahmen hier noch einmal zugänglich machen:

Artenschutz (Michael Ziara, Vorsitzender BUND Ortsverband Dossenheim und Naturschutzreferent Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald)
Die Erfassung der Vögel wurde erst im Mai begonnen, sodass die Methodenstandards des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) nicht eingehalten wurden. Ebenso blieben diverse – leicht zugängliche – Artennachweise zu Fledermäusen, Reptilien und Insekten unberücksichtigt. Warum wurde dieses Potenzial nicht genutzt und welche Auswirkungen hat dies auf die Vollständigkeit des Arteninventars im Umweltgutachten?

Lokales Klima (Dr. Jochen Schwarz, Vorsitzender BUND Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald)
Laut Flächennutzungsplan ist der Augustenbühl einerseits aufgrund seiner ausgeprägten Vegetation selbst Kaltluftentstehungsgebiet, andererseits würde seine Bebauung aber auch die aus dem Odenwald heranströmende Kaltluft auf ihrem Weg in die darunterliegenden Ortsteile blockieren. Ist Ihnen diese für das lokale Klima Dossenheims immens wichtige Funktion des Augustenbühls bewusst und glauben Sie, dass es Sinn macht, deren Wegfall durch eine Verrechnung von „Ökopunkten“ ausgleichen zu wollen?

Leerstandskataster (Falko König, Mitglied Augustenbühl e.V.)
Die Erfassung der Innenentwicklungspotenziale im DSK-Konzept erhebt ausschließlich Bauflächen (Baulücken, Nachverdichtung etc.), jedoch keinerlei Leerstände. Warum wird im Innenentwicklungskonzept das Potential von Leerständen nicht dargestellt, da dies leicht über Daten des Einwohnermeldeamtes und des Liegenschaftskatasters hätte ermittelt werden können?

Verkehr (Brigitte Schoell, stellvertretende Vorsitzende Augustenbühl e.V.)
Bereits jetzt erweist sich die Verkehrsführung im Bereich Lorscher Weg, Gassenweg, Am Rebgarten und an der Schranke im Übergang zur B3 als Gefahrenstellen für Fußgänger, insbesondere Kinder und Senioren, aber auch Tiere. Eine weitere bauliche Entwicklung würde dieses Problem massiv verschärfen. Wie soll damit umgegangen werden?

Keine zufriedenstellenden Antworten auf die gestellten Fragen

Auf alle vier Fragen erhielten wir von den jeweiligen Fachreferenten keine zufriedenstellende, oft sogar nur eine schwammige und ausweichende Antwort. Im Gegenteil – es wurde stets darauf verwiesen, dass dies nachgelagerte Fragen des Bebauungsplans darstellen würde. Beim Thema Ausgleich des Kaltluftentstehungsgebiets wurde sogar klar formuliert, dass man selbst nicht wisse, wie so ein Ausgleich funktionieren solle. Im RNZ-Artikel „Viele wollen gar keine Bebauung“ vom 09.07.2022 heißt es dazu: „Die Publikumsfrage, wie man ein Kaltluftentstehungsgebiet ausgleichen wolle, legte die Grenzen des Ausgleichs offen.“

Ergänzt wurden die vier Fragen zum Augustenbühl von BUND und Augustenbühl e.V. durch kritische Nachfragen aus der Bürgerschaft, die Themen wie die Berücksichtigung des Allgemeinwohls und Wohlbefindens aller Dossenheimerinnen und Dossenheimer sowie das Ziel einer Einwohnerzahl Dossenheims, welches ursprünglich in der Zukunftswerkstatt vom Jahr 2011 auf 12.500 festgelegt wurde und bereits 2020 erreicht wurde, hinterfragten.

Möglichkeit zur Stellungnahme in der Offenlage vom 30. Juni und 5. August

Zeitgleich wird es zwischen dem 30. Juni und 5. August erneut eine Offenlage geben, in welcher der Nachbarschaftsverband um Stellungnahme der Bürgerinnen und Bürger bittet. Hier gilt es, das Angebot der Bürgerbeteiligung vielfach zu nutzen. Jede Stellungahme zählt!

Hierzu finden Sie auf dieser Seite sowie auf der Homepage des Augustenbühl e.V. Hilfestellungen in Form von Argumenten, die Sie in Ihrem Schreiben ganz oder teilweise übernehmen und an Unterstützerinnen und Unterstützer weitergeben können. 

Die Stellungnahmen können per Email an nachbarschaftsverband(at)mannheim.de oder postalisch an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim, geschickt werden.

Wichtig ist: Schicken Sie die Stellungnahme an den Nachbarschaftsverband und auch an die gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, da sie in ihren Entscheidungen frei und nicht an die Empfehlungen von Nachbarschaftsverband, Behörden und Verbände gebunden sind.

Nachfolgend finden Sie die offiziellen Kontaktadressen der fünf Fraktionen:

Alle weiteren Infos finden Sie unter http://www.nachbarschaftsverband.de/aktuelles/aktuelles.html.

Hilfestellungen beim Formulieren der Stellungnahme

Bitte fügen Sie ihrer individuellen Stellungnahme folgenden Passus bei:
„... dass der Augustenbühl als Wohnbaureserve aus dem Flächennutzungsplan für Dossenheim herausgenommen wird.“

Um Ihnen beim Verfassen der Stellungsnahmen zu helfen, bieten wir Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Argumenten an, an denen Sie sich orientieren können. Diese finden Sie auch unter und www.augustebuehl.de.

Argumente zum Themenkomplex: Artenschutz

Der Augustenbühl wurde mehrfach von Martin Müller, Leiter der Planungsgruppe des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg – Mannheim, als die hochwertigste aller 90(!) untersuchten Flächen in 18 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises bezeichnet.

Der Augustenbühl ist im Übergang zum Landschaftsschutz-, Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet ein besonders hochwertiges Habitat für Vögel, Reptilien, Fledermäuse und Insekten. Darunter sind besonders geschützte und gefährdete Arten wie der Grauspecht (Kategorie 2), Gartenrotschanz (Vorwarnliste), Zaun- (Vorwarnliste) und Mauereidechse (Kategorie 2, FFH- Anhang IV), Körnerbock (Kategorie 1), Hirschkäfer (Kategorie 3, FFH-Anhang II), Gottesanbeterin (Kategorie 3).

Der reich strukturierte Augustenbühl ist u.a. mit seinem Insektenvorkommen Nahrungsraum für das Vogelschutzgebiet, für das ein Verschlechterungsverbot besteht. Das bedeutet: Es gilt den günstigen Erhaltungszustand für Lebensräume und Arten herzustellen. Nähere Infos zur Bedeutung für die Insekten

Eine Teil-, Rand- oder gar Komplettbebauung im Augustenbühl würde ein erhebliches Maß zusätzlicher Lichtverschmutzung mit sich bringen, von der insbesondere das Vogelschutz- und FFH-Gebiet betroffen wären. Aktuelle Forschungsergebnisse machen Lichtverschmutzung zunehmend für den dramatischen Rückgang von nacht- und dämmerungsaktiven Lebewesen und das Insektensterben verantwortlich. Der Verlust der Biodiversität hat demnach viel damit zu tun, wieviel künstliches Licht wir unserer Umwelt zumuten. Pflanzen suggerieren durch zu viel Licht „Sommer“. Sie treiben früher aus und werfen ihr Laub später ab, was Frostschäden verursacht. Blattflächen an Bäumen und Sträuchern vergrößern sich, sie werden weniger dürreresistent. Tiere leiden besonders: Nachtaktive Insekten werden von künstlichem Licht angezogen und verenden dort schnell. So gehen sie Singvögeln und anderen Arten als Nahrungsquelle verloren. Zugvögel finden nach ihrer Ankunft nicht mehr die Insekten vor, die in ihre Nahrungskette passen. Die Vorkommen verschiedener Insekten verrutschen zeitlich. Die extrem lichtscheuen Fledermäuse meiden beleuchtete Orte. Je mehr Kunstlicht überall, desto weniger Jagdgebiete und Quartiere finden sie. Mit dem Verschlechterungsverbot, das für das Vogelschutzgebiet gilt, lässt sich dies nicht vereinbaren. Nähere Infos zur Lichtverschmutzung 

Bei der Erfassung der Vögel für das Umweltgutachten wurden mit dem Beginn des Erfassungszeitraums im Mai die methodischen Standards des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) nicht eingehalten, was insbesondere Auswirkungen sowohl auf die Qualität, als auch auf die Quantität des Arteninventars hat. Zudem wurden leicht zugängliche und bereits hinterlegte Artennachweise zu Reptilien, Amphibien, Fledermäuse und Insekten nicht berücksichtigt.

Argumente zum Themenkomplex: Bodenschutz

Im Umweltgutachten wird dem Bodenschutz „aufgrund der insgesamt hohen Bodenfunktionen“ im Bereich der Prüffläche Augustenbühl „eine hohe Bedeutung“ beigemessen. Darin heißt es: „Durch eine potentielle Bebauung würden hochwertige Böden versiegelt, verdichtet und umgelagert werden. Die Bodenfunktionen würden in diesen Bereichen weitgehend verloren gehen.“

Siehe dazu auch den Artikel zum Tag des Bodens  und zur Ausstellung Fazination Erde

Argumente zum Themenkomplex: Klimaschutz

Der Augustenbühl ist mit ca. 11 ha ein großes zusammenhängendes Kaltluftentstehungsgebiet, das vor dem Hintergrund der voranschreitenden Klimakrise zwingend erhalten werden muss. Im Umweltgutachten heißt es dazu: „Bestand -Kaltluftentstehungsgebiet mit mäßig bis guten Abflussbedingungen; Freifläche mit hoher klimatisch-lufthygienischer Ausgleichfunktion. Konflikt: Verlust von Kaltluftentstehungsgebiet und von Freifläche mit hoher Ausgleichsfunktion.“ Ein Wegfall wäre nicht auszugleichen und hätte erhebliche Folgen für das Klima im ganzen Ort. Daher ist eine abschließende Bewertung mit „Gelb“, d.h. mittlerem Konfliktpotenzial, nicht nachzuvollziehen. Die einzig logische Konsequenz kann hier nur eine Bewertung mit „Rot“, d.h. hohem Konfliktpotenzial, sein.

Zum Thema Klimaschutz berichtete die RNZ am 22. Mai 2022 unter dem Titel „Wohin fliehen bei Hitze? Stadtkarte für kühle Orte wird erstellt“ von Maßnahmen der Stadt Mannheim im Rahmen ihres Konzepts „Anpassung an den Klimawandel.“[i] Ein Hitzeaktionsplan ist in Bearbeitung und soll im Internet veröffentlicht werden, aus dem zu entnehmen ist, „wo Bürgerinnen und Bürger an besonders heißen Tagen Abkühlung im öffentlichen Raum finden können.“ In Dossenheim wäre das Augustenbühl eben so ein Ort, der auf keinen Fall überbaut werden soll.


[i] www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/kuehle-orte-mannheim

Abschließende Empfehlung im Umweltgutachten

„Es wird trotz möglicher Minimierung des Eingriffs aus ökologischer Sicht empfohlen, das Gebiet möglichst umfassend aus der Planung zu nehmen und in seiner jetzigen Form zu erhalten.“

Abschließende Beurteilung der Schutzgüter im Umweltgutachten

Bei der abschließenden Beurteilung der verschiedenen Schutzgüter, Boden, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Artenschutz und Mensch, hat das Umweltgutachten folgende Bewertung abgegeben: „Unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schutzgüter ist das Gebiet großenteils als ungeeignet und hochempfindlich gegenüber Bebauung anzusehen.“ 

Argumente zu den Themenkomplexen: Wohnbau und bezahlbarer Wohnraum

Die Erfassung der Innenentwicklungspotenziale im DSK-Konzept verzeichnet mit Bauflächen (Baulücken, Nachverdichtung etc.), 66 bislang ungenutzte Flächen mit einer Gesamtgröße von 3,8 ha! Dies ist ein enormes Potenzial für das es kreative, moderne Lösungen bedarf.

Die Erfassung der Innenentwicklungspotenziale im DSK-Konzept erhebt ausschließlich Bauflächen (Baulücken, Nachverdichtung etc.), keinerlei Leerstände. Letztere werden offenbar nicht als Potenzial betrachtet, was einen erheblichen Mangel darstellt. Durch eine einfache Datenverschneidung von Daten des Einwohnermeldeamtes mit Daten des Liegenschaftskatasters zu Wohngebäuden zeigen sich grob die leerstehenden Ein- und Zweifamilienhäuser (EZFH) im Bestand (niemand im Gebäude gemeldet). Die gleiche Datenverschneidung mit der Angabe „jüngster Bewohner über 70 Jahre“ zeigt sofort das Leerstandspotenzial der nächsten 10 bis 20 Jahre bei den EZFH. Dieses ist enorm.

Die Bevölkerungszahl Dossenheims ist zwischen 1970 und 2020 um 46% gewachsen.[i] Dies hat zur Folge, dass bereits jetzt die Grenzen der Infrastruktur bei Kindergärten, Schulen, Seniorenunterkünften etc. erreicht sind. Ein weiteres Wachstum bedürfe daher auch hier zusätzlicher Angebote. In Heidelberg war die Bevölkerungszunahme in diesem Zeitraum mit plus 22%[ii] deutlich geringer trotz der Entstehung eines neuen Stadtteils, der Bahnstadt. Da es sich um ein ehemaliges Gelände der Bundesbahn handelt, findet kein Flächenfraß statt. In Mannheim ergab sich mit minus 3,4%[iii] im gleichen Zeitraum sogar eine Abnahme. 

Zudem entsteht in Heidelberg gerade auf der Konversionsfläche des Patrick-Henry-Village ein neues Stadtviertel für 10.000 Menschen. 50% der geplanten Wohnungen sollen Mietwohnungen sein und alle Preissegmente einbezogen werden. Das sollte die Regionalplanung in der Metropolregion berücksichtigen, wenn es um die Erstellung des Flächennutzungsplanes geht.


[i] https://dossenheim.de/wp-content/uploads/2020/09/226012_Broschuere_SK2020.pdf

[ii] Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

[iii] https://www.marchivum.de/de/stadtgeschichte/mannheim-wissen/bevoelkerungszahlen

Argumente zum Themenkomplex: Kulturlandschaft

Die zusammenfassende Erklärung zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans formuliert: „Im Rahmen der Gesamtfortschreibung wurden in einem ersten Schritt die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden mit Blick auf die räumlichen Gegebenheiten geprüft. Diese begrenzen in vielen Mitgliedsgemeinden die Siedlungsentwicklung sehr deutlich. Insbesondere entlang der Bergstraße und dem Rhein liegen Außenbereichsflächen, die eine hohe Qualität hinsichtlich Naturschutz und Landschaftsbild aufweisen. Diese kommen deshalb für eine bauliche Inanspruchnahme nicht in Frage.“ [i] Das bedeutet: Die Kulturlandschaft Bergstraße, wie sie im Augustenbühl vorliegt, muss erhalten bleiben. 


[i] Zusammenfassende Erklärung zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (gemäß § 6a Abs. 1 BauGB)

Gerne können Sie diese vorgeschlagenen Argumentationen nutzen und mit individuellen Beweggründen ergänzen: Diese könnten z.B. Faktoren der Naherholung, persönliches Engagement in einem Garten oder Formen der Begegnung und Austausches sein.

Entscheidung des Gemeinderats im Herbst

Mit einer Entscheidung des Gemeinderats wird im Herbst - also Ende September oder Ende Oktober - gerechnet.

#bund_dossenheim

Seit April sind wird auf Instagram mit einem officiellen Account aktiv.

Wir freuen uns, wenn Sie uns folgen oder unsere Beiträge liken.