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Liebe Aktive im BUND Dossenheim, Mitglieder, Förderer und Freunde,
willkommen zu unserem BUNDbrief!

Am 9. November finden in Dossenheim und Schriesheim Bürgerentscheide statt. Für Dossenheim lautet die von den Initiatoren, der Bürgerinitiative Gegenwind formulierte Fragestellung: "Sind Sie gegen die Errichtung von Windkraftanlagen auf den gemeindeeigenen Flächen im Dossenheimer Wald?" In Schriesheim ist die Fragestellung parallel formuliert. 

In diesem BUNDbrief möchten wir Sie über unsere Position hierzu informieren.

Ihr BUND Dossenheim

 
Bürgerentscheid zur Windkraft in Dossenheim

Bereits seit Ende 2023 wurde das Thema „Windkraft in Dossenheim“ kontrovers diskutiert. Wir hatten schon damals mit Sorge die mangelnde Sachlichkeit und Differenziertheit beobachtet. Insbesondere bei den Themen Arten- und Naturschutz kursierten viele Falschinformationen und Simplifizierungen. Viele offene Fragen standen im Raum. Daher entschieden wir uns zu Beginn des Jahres 2024 als Beitrag zur Versachlichung der Diskussion ein umfangreiches FAQ zu erarbeiten, das auf unserer Homepage allen zur Verfügung steht und das wir in einer Artikelserie im Frühjahr 2024 in den Gemeindenachrichten veröffentlichten. Darin haben wir auch den Einfluss der Standortwahl bzw. kleiner Standortverschiebungen thematisiert. Entsprechend haben wir bereits bei der Informationsveranstaltung am 31. Januar 2024 die Notwendigkeit vertiefender Prüfungen nach den Methodenstandards der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) betont, um mit diesen eine belastbare Datengrundlage zu schaffen, die eine seriöse und differenzierte standortbezogene Bewertung des Konfliktpotenzials erst ermöglicht. Bei der vom Forum Energiedialog organisierten Waldbegehung am 25. Juli 2024 wiederholten wir dies und formulierten unsere wichtigsten Forderungen an die Auswahl eines möglichen Projektierers gegenüber der Gemeinde Dossenheim und den Fraktionen des Gemeinderats, die unserer Empfehlung gefolgt sind. Ende des letzten Jahres herrschte Konsens darüber, dass im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) die Realisierbarkeit eines naturverträglichen Ausbaus ergebnisoffen geprüft werden soll. Eine oberflächliche Strategische Umweltprüfung (SUP) wurde damit ausgeschlossen. Dies war eine entscheidende Weichenstellung, die für den weiteren Prozessverlauf Sachlichkeit, Planungssicherheit und Akzeptanz bedeuten sollte. 

Geringfügige Standortverschiebungen um wenige Meter können unter Umständen einen großen Einfluss auf die Nutzung bestehender Straßen und Wege für die Andienung haben, sodass die Eingriffe für die Bauphase geringer ausfallen und sensible Bereiche geschont werden können. So kann das Konfliktpotential insbesondere in Bezug auf den Lebensraumverlust von wertgebenden bzw. planungsrelevanten Tierarten in Altholzbeständen signifikant reduziert werden. Sofern davon auszugehen ist, dass die Artvorkommen an bestimmte (dauerhafte) Strukturen wie Spechthöhlen, Rindenspalten und dergleichen gebunden sind, sollte dies bereits auf Ebene der Vorplanung berücksichtigt werden, beispielsweise durch die Erhaltung eines Baumes mit entsprechenden Strukturen. Auch können vorgenommene kleinere Standortverschiebungen als Anpassungen an in den Kartierungen festgestellten Flugkorridore von Rotmilanen, Wespenbussarden oder Wanderfalken zu einem verminderten Konfliktpotential führen. Grundlage hierfür sind jedoch von Anfang an umfassende Prüfungen in der Planungsphase, die im laufenden Prozess durch die Gemeinden Schriesheim und Dossenheim gegeben wären. Insbesondere Raumnutzungsanalysen bei Vögeln und Raumnutzungstelemetrie bei Fledermäusen, aber auch die Kartierung von Spechthöhlen und Rindenspalten stellen hierfür wichtige Untersuchungsmethoden dar. Außerdem steht zur Konfliktminimierung ein wachsendes Potential von technischen Überwachungs- und Abschaltsystemen an Windenergieanlagen zur Verfügung. Ergebnisoffene differenzierte Diskussionen im Rahmen eines in Aussicht gestellten Projektbeirats trügen beispielsweise dieser Komplexität eher Rechnung. 

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) am Weißen Stein war ein wesentliches Kriterium bei der Suche nach einem Projektierer, zu der sich auch der nun favorisierte Bewerber „PIONEXT Service GmbH & Co. KG“ verpflichtet. Insofern sehen wir in der Bereitschaft, ergebnisoffen die Realisierbarkeit eines naturverträglichen Ausbaus zu prüfen, eine wichtige Voraussetzung für differenzierte standortbezogene Bewertungen, die weiterhin ein reguläres Verfahren ermöglichen.

Nun wird das reguläre Verfahren durch einen Bürgerentscheid unterbrochen oder je nach Ergebnis beendet. Die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheids betrachten wir als BUND selbstverständlich als wichtige und legitime Möglichkeit der Mitsprache und Mitentscheidung von Bürgerinnen und Bürgern an den politischen Prozessen. Der BUND Landesverband Baden-Württemberg, dem wir als Ortsverband angehören, hatte insbesondere im Zuge der Diskussionen um Stuttgart 21 nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass 2015 die Änderung der Kommunalverfassung durch den Landtag beschlossen und so die Möglichkeiten für die direkte Beteiligungsformen überhaupt erst geschaffen wurden. Die von den Initiatoren gewählte pauschalisierende Fragestellung wird der Komplexität des Verfahrens im Allgemeinen und der Bedeutung des jeweils gewählten Standorts im Besonderen jedoch nicht gerecht. Wir empfehlen daher mit der Wahlentscheidung den bisher eingeschlagenen Weg, der auch gründliche naturschutzverträgliche Prüfungen beinhaltet, zu unterstützen – das geht nur, wenn die im Bürgerentscheid gestellte Frage mit einem „Nein“ beantwortet wird.

 
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